Drah Di net um, oh oh oh, schau, schau, der Abmahnwahn geht um! oh oh oh
Wenn er Dich erwischt und du weißt net warum, Sag eahm des bringt Dich jetzt um.
Künftig könnte man tatsächlich mit einer flotten Gesangseinlage (ins Telefon gesungen) das Schlimmste abwenden.
Zumindest wenn es nach dem Initiator einer Petition gegen Abmahnungskosten geht, die dem Deutschen Bundestag vorliegt.
Mit der Petition soll erreicht werden, dass §12 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb dahingehend geändert wird, dass schriftliche Abmahnverfahren nicht mehr ohne mindestens vierwöchige schriftliche Vorankündigung erlaubt sind. Diese, die genaue Beschreibung der Beanstandung zu enthaltende schriftliche Ankündigung, hat persönlich und kostenlos vom Abmahner und nicht vom Anwalt zu erfolgen.
Für mein Verständnis soll es bei der Petition darum gehen, den geschäftsmässigen Abmahnwahn einzudämmen. Schliesslich steckt in vielen Fällen keine böse Absicht sondern Unwissenheit hinter einem Wettbewerbsverstoß. Dieser liesse sich in der Regel auch durch ein freundliches Telefonat oder Mail beheben. Zumal der entstandene Schaden häufigst in keinerlei Relation zu den Anwaltskosten steht.
Das mit der mindestens vierwöchigen schriftlichen Vorankündigungsfrist sehe ich allerdings nicht. Schliesslich gibt es noch genügend, tatsächlich geschäftsschäfigende, Wettbewerbsverstosse denen beizukommen ist. Und da sind vier Wochen sicherlich zu lange. Das gäbe wieder genügend Spielraum für böse Buben.
-> hier geht es zur Petition (läuft noch bis Montag, den 3. September 2007)