• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
  • Mail-Icon
  • RSS-Icon
  • G+-Icon
  • Twitter-Icon
  • Facebook-Icon

Blog für den Onlinehandel

das Zentralorgan der deutschen Onlinehändler-Szene

Deutschlands bekannteste Verkaufsbörse für Onlineshops
  • Home
  • Kostenlose Unternehmensbewertung
  • Verkaufsbörse
  • News & Artikel
  • Ratgeber
  • Über uns
Aktuelle Seite: Startseite / Pressemitteilungen / Rückgaberecht im Onlinehandel bei eBay unzulässig
0

Rückgaberecht im Onlinehandel bei eBay unzulässig

18. Juli 2007 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

Jetzt informieren: Onlineshop verkaufen

Gestern erreichte uns eine Pressemitteilung von legalershop.de. Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer informiert über ein neues Gerichtsurteil hinsichtlich dem Rückgaberecht im Onlinehandel bei eBay.

Wir bringen die Firmen-Pressemitteilung im Folgenden im Wortlaut – wie immer mit dem Hinweis, dass wir uns mit dem Inhalt derselben weder identifizieren noch gemein machen wollen.

Grundsätzlich dürfen Internethändler Verbrauchern anstelle des gesetzlichen Widerrufsrechts ein Rückgaberecht einräumen. Dieses bietet den Vorteil, dass sich Kunden nicht durch eine bloße Erklärung, etwa per E-Mail, vom Vertrag lösen können, sondern ausschließlich durch die fristgerechte Rücksendung der Ware. Nach einem Beschluss des Landgerichts Berlin vom 07.05.2007 (Az. 103 O 91/07) soll dies jedoch nicht für eBay-Händler gelten. Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer LL.M hat sich auf eCommerce-Recht spezialisiert. Ihr Online-Mustershop legalershop.de informiert über rechtssicheres Verkaufen im Internet, wobei sämtliche Musterformulierungen – auch die des Widerrufsrechts – übernommen werden können.

Bei ihrer Beschlussfassung bezüglich der Unzulässigkeit des Rückgaberechts bei eBay-Internetauktionen stützen sich die Richter auf die Voraussetzungen des Rückgaberechts nach Paragraph 356 Absatz 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dieser beinhaltet, dass dem Verbraucher das Rückgaberecht unter anderem in Textform eingeräumt werden muss – nach Meinung des Gerichts bei Vertragsschluss. Da bei eBay-Verkäufen der Kaufvertrag entweder unmittelbar mit Auktionsende oder mit Wahl der Sofort-Kaufen-Option zustande komme, sei demzufolge eine vorherige Einräumung des Rückgaberechts in Textform nicht möglich.

"Gemäß Paragraph 126 b BGB erfordert die Textform, dass die Erklärung beim Empfänger als E-Mail, auf CD oder in papierener Form eingeht", erläutert Heukrodt-Bauer. "Die bloße Möglichkeit der Abrufbarkeit durch den Kunden reicht nicht aus."

Bereits vorher entschieden das Oberlandesgericht Hamburg mit Urteil vom 24.08.2006 (Az. 3 103/06) und das Kammergericht Berlin mit Beschluss vom 05.12.2006 (Az. 5 W 205/06), dass eBay-Angebote selbst das Textformerfordernis nicht erfüllen. Händler könnten nicht gewährleisten, dass Verbraucher das Angebot vor Vertragsschluss ausdrucken oder abspeichern.

Angesichts der zurzeit unklaren Rechtslage empfiehlt die Rechts-Expertin: "Um auf der rechtssicheren Seite zu sein, sollten eBay-Händler gänzlich auf die Gewährung des Rückgaberechts verzichten und den Käufern anstelle dessen standardmäßig das Widerrufsrecht einräumen."

Über legalershop.de

Legalershop.de ist ein Mustershop, der die rechtlichen Anforderungen bei Internetgeschäften am Bildschirm veranschaulicht. Das Internetangebot richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Shop selbst einrichten und betreuen und dabei keine anwaltliche Prüfung auf Rechtssicherheit vornehmen lassen. Das von der Mainzer Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer LL.M. betriebene Portal informiert über rechtssicheres Verkaufen im Internet, wobei legalershop.de im Abonnement online genutzt werden kann. Während Bücher und juristische Abhandlungen das Thema nur theoretisch behandeln, geht es bei legalershop.de um die praxisgerechte Darstellung. Alle Kaufoperationen können "live" durchgeführt werden. Infozeichen an den rechtlich relevanten Stellen leiten zu leicht verständlichen Erklärungen über. Zum Inhalt gehören unter anderem Allgemeine Geschäftsbedingungen, das Widerrufs- oder Rückgaberecht des Kunden, die Anbieterkennzeichnung und Internetauktionen. Ergänzt wird das Angebot durch die Funktion des "Assistenten", der den Nutzer schrittweise durch ein Rechtsproblem führt. Sämtliche Musterformulierungen können übernommen werden.

Weitere Informationen unter www.legalershop.de

  • teilen  
  • twittern 
  • teilen 
  • teilen 
  • mitteilen 
  • E-Mail 
  • drucken 
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (Noch keine Bewertungen)
Lädt...

Auch interessant

  • FACT-Finder: Neue Features verbessern Usability im Online-ShopFACT-Finder: Neue Features verbessern Usability im Online-Shop
  • Der siebte e-Commerce Day lockt mit prominenten Rednern und über 60 Ausstellern
  • giropay wächst überdurchschnittlich im Geschäftsjahr 2008
  • Cosmoshops werden noch rechtsicherer – Protected Shops erstellt RechtstexteCosmoshops werden noch rechtsicherer – Protected Shops erstellt Rechtstexte

Kategorie: Pressemitteilungen

Haupt-Sidebar (Primary)

Newsletter abonnieren

Über 7.000 Newsletter-Abonnenten erhalten bei neuen Verkaufsofferten eine kurze Info ins Postfach. Kostenlos, jederzeit kündbar. Nutzen auch Sie diesen Infovorteil!

Keine Datenweitergabe!

Unsere Sponsoren

Unternehmen verkaufen

Hostingsponsor

Logo von Estugo

Footer

Newsletter abonnieren

Bei neuen Artikeln eine kurze Info ins Postfach, kostenlos, jederzeit kündbar. Keine Datenweitergabe!

Wichtige Links

  • Datenschutz
  • Impressum
  • Archiv

Schlagwörter

Abmahnung Amazon Amazon Förderprogramm amazon marketplace Businessplanung Controlling Datenschutz E-Commerce Analyse ebay Facebook Geschäftsklima Google Gütesiegel Internationalisierung Know-how Kundenbindung Local Heroes Logistik Magento Marktanalyse Marktplatz Marktplätze Multi Channel Open Source Shopsysteme Payment Preisportale Pressemitteilungen Presseschau Recht SEO Shop-Marketing shopanbieter to go Shop Software Shopsuche Social Commerce Sortimentssteuerung Stationärgeschäft Studien UdZ Usability Veranstaltungen Verkaufsbörse Weihnachtsgeschäft Weiterbildung Zukunft des Handels