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5

Abmahnungen oft berechtigt

5. Februar 2007 von Nicola Straub

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

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Kürzlich befragte Trusted Shop Onlinehändler nach ihren Ansichten über die weit verbreiteten Abmahnungen. Nun wurde das erste Ergebnis dieser Umfrage veröffentlicht. Und das ist überraschend: Denn 38% der 686 befragten Händler halten Abmahnungen für zumindest teilweise oder sogar voll berechtigt. Weniger als die Hälfte der Befragten (48%) lehnten Abmahnungen rundum als unberechtigt ab.

Sollte das Werkzeug ‚Abmahnungen‘ also doch weithin als sinnvoll und praxisgerecht angesehen werden? Die weitere Auswertung der Umfrage bringt hoffentlich Licht in das auf den ersten Blick erstaunliche Ergebnis…

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

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Kategorie: Marketing

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Kommentare

  1. Andreas Tolle meint

    5. Februar 2007 um 15:14

    Wenn ich das Wort Abmahnung höre geht platzt mir der Kragen. Damit wird in letzter Zeit so viel Schindluder getrieben. Sicher ist das Instrument als solches Berechtigt. Schließlich soll man sich als Firma ja wehren können. Leider werden Abmahnungen zunehmend dazu benutzt, kleine Konkurrenten finanziell so zu belasten, dass manche sogar ddaran zugrunde gehen – und das ist eine Schweinerei.

  2. Axel Booltink meint

    5. Februar 2007 um 15:28

    Naja, so würde ich das aber nicht interpretieren. Auch ich habe auf die Frage geantwortet, dass die erhaltene Abmahnung nach meinem Rechtempfinden berechtigt war. Stimmte auch, da unsere Widerrufsbelehrung nicht den strengen deutschen Regeln entsprach.
    Das heisst aber noch lange nicht, dass ich das Werkzeug Abmahnung für sinnvoll und praxisgerecht halte. Im Gegenteil!

    Grüße aus Vaals (NL),
    Axel Booltink

  3. otto.hensen meint

    6. Februar 2007 um 12:03

    Abmahnungen sind fast immer unsinnig und wirtschaftlicher Schwachsinn. Abmahnungen werden fast ausschließlich von geldgeilen Rechtsanwälten und Firmen genutzt die kleinere oder neue Konkurrenten vom Markt drängen wollen.

    In Deutschland ist der Abmahnwillkür wie in keinem anderen Land Tür und Tor geöffnet, das hat nichts mit korrektem Umgang zu tun sondern nur mit Beutelschneiderei. Das ist weder volkswirtschaftlich sinnvoll noch erfüllt es einen anderen Zweck.

    Abmahnungen wegen Impressum, etc. sind erst dann sinnvoll, wenn derjenige der sich – fast immer ohne es zu wissen – falsch verhält diesen Fehler nicht abstellt. Demjenigen, der sich falsch verhält, dem könnte man ja auch eine kuze Mail senden, ein Fax, … und ihm mitteilen: „Wir sehen da ein Fehlverhalten … . – Bitte ändern Sie das.“ – Den den es stört kostet das nicht mal ein paar Minuten, die Firma die etwas falsch gemacht hat kann sofort abstellen.

    Nur was passiert in Deutschland ? – Der gestörte Geschäftsführer der ersten Firma macht einen Termin mit seinem Anwalt – damit der auch Geld verdient – fährt hin und beauftragt diesen. Dieser wiederum wird tätig und bekommt für eines seiner Serienschreiben hunderte oder tausende Euro – welches er wiederum der abgemahnten Firma in Rechnung stellt.

    Wenn eine Firma oder Person sich gestört fühlt von einer zweiten Person oder Firma und dieser mitteilt einen Umstand abzustellen und diese Firma dann auch reagiert – dann ist jede Abmahnung hochgradiger Schwachsinn und beschäftigt nur geldgeile … – erst wenn die zweite Person oder Firma nicht reagiert, dann sollten Abmahnungen überhaupt zulässig sein – und dann auch nur mit Kosten die dem verschicken eines Serienbriefes entsprechen ! – Und nicht den Kosten die der ausführende Rechtsanwalt für sein Drittferienhaus auf den Malediven benötigt !

    Wenn nach
    1. Benachrichtigung
    danach
    2. Einfachem Serienschreiben des Anwaltes

    – nichts erfolgt ist, dann darf und soll der Anwalt auch richtig Geld für sein Ferienhaus verdienen, aber erst dann verdient er es auch Anwalt genannt zu werden und nicht … .

  4. Peter meint

    6. Februar 2007 um 12:11

    So einen Hinweis bzw. Aufforderung bekam ich z.B. seinerzeit von 1&1. Ich habe den Fehler prompt geändert und 1&1 seitdem in guter Erinnerung.

    Man kann auch den Weg über die Wettbewerbszentrale gehen. Die mahnen ebenfalls ab, jedoch zu wesentlich günstigeren Konditionen.

  5. Michael meint

    6. Februar 2007 um 16:07

    Hi,
    wir bekamen eine Abmahnung von dem Kopfhörerhersteller S…. wegen angeblicher Verletzung von Patentrechten bzw. Geschmacksmuster. Diese bekamen wir von unserer Distribution angeboten, sie waren gelistet, aber nie auch nur ein Stück gesehen oder verkauft. Wir brachten dann in Erfahrung, das S…. über seine Anwälte den Distributor und alle (!) Händler, die er im Web fand, mit einem Serienbrief abmahnte.
    Was hat das noch mit Recht zu tun.

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