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Aktuelle Seite: Startseite / Marketing / Zu oft widerrufen? Lieferstopp rechtmäßig (OLG Hamburg)!
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Zu oft widerrufen? Lieferstopp rechtmäßig (OLG Hamburg)!

9. Januar 2006 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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Wie unter anderem Internetrecht-Rostock.de berichtete, ist es erlaubt intern Daten zur Rücksende-Häufigkeit zu speichern, sprich “schwarze Listen” zu führen.

Nach deren Erfahrung aus der Beratungspraxis liegt die Rücksendequote zwischen 5 und 20 Prozent. Es liegt somit nahe, dass die Shopbetreiber entsprechende Vorkehrungen treffen.

Es ist jedoch dringend davon abzuraten, dem Kunden grundsätzlich mitzuteilen, dass man ihn für den Fall des Widerrufes nicht mehr beliefern werde. Erst recht verbietet sich, in irgendeiner Form eine Androhung auf den gerade abgeschlossenen Vertrag. Hinweise, dass eine Belieferung in Zukunft nicht mehr erfolgen werde, wenn von dem Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch gemacht wird, können zudem nur dann erfolgen, wenn der Kunde in der Vergangenheit schon bereits durch außerordentlich Hohe Rückgabequoten aufgefallen war. Hier sollte eine Rückgabequote von mindestens 50 % erreicht sein.

-> hier geht es zum ganzen Artikel.

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Kategorie: Marketing

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