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Aktuelle Seite: Startseite / Recht & Datenschutz / Google Analytics, Datenschützer und Konsequenzen
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Google Analytics, Datenschützer und Konsequenzen

24. Januar 2011 von Nicola Straub

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Das Jahr geht turbulent los, auch in Sachen Webcontrolling und Datenschutz: Nach einem ablehnenden Urteil über Google Analytics durch den Düsseldorfer Kreis im letzten Jahr hatte es zuletzt Gespräche zwischen Google und den Datenschützern über die von der Versammlung der deutschen Datenwächter gerügten Mechanismen von Google Analytics gegeben.

Vor zwei Wochen nun vermeldete die FAZ unter Berufung auf den Hamburger Datenschutzbeauftragten Caspar, dass diese Gespräche abgebrochen worden seien.

Androhung von Konsequenzen für Websitebetreiber

Caspar soll vorgeschlagen haben, dass der Düsseldorfer Kreis sich erneut zu Google Analytics zusammensetzen sollte und auch über eventuelles Vorgehen gegen Websitebetreiber beraten, die das Webcontrolling-Tool von Google einsetzen. Direkt gegen Google kann man nicht vorgehen – in der Haftung steht nach deutschem Recht nicht der Diensteanbieter, sondern der Websitebetreiber, der Google Analytics nutzt. Denn er ist derjenige, der die Daten erhebt. „Auf sie könnte dann ‚ein empfindliches Bußgeld‘ zukommen“ zitiert die FAZ Caspar. Auch ein Musterprozess gegen ein größeres Unternehmen werde erwogen.

Google dementiert

Google reagierte auf die Meldungen mit einem Dementi: Von Gesprächsabbrüchen sei nichts bekannt und Google Analytics entspräche bereits in der Grundausstattung den Europäischen Datenschutzregelungen, es werde sogar von einigen europäischen Datenschutzbehörden eingesetzt. Die zuletzt hinzugefügten Optionen zur IP-Nummernkürzung und zum „Opt-out“ bei der Zählung seien ein zusätzliches Entgegenkommen speziell für die Deutschen.

Vor allem aber freue man sich mitzuteilen, dass „von der Datenschutzbehörde in Hamburg derzeit keine aufsichtsrechtlichen Maßnahmen (z. B. Bußgelder) gegen den Einsatz von Google Analytics geplant sind. Die Datenschutzbehörde sucht keine Konfrontation mit den Betreibern von Webseiten, die Google Analytics einsetzen.“

Europa sieht ebenfalls Handlungsbedarf beim Datenschutz (im Internet)

Ob Googles Zurückziehen auf europäisches Recht längerfristig eine sinnvolle Strategie ist, ist allerdings unklar. Denn der Europäische Datenschutzbeauftragte (ESDB) Peter Hustinx hat gerade erst erklärt, dass er eine EU-Datenschutz-Verordnung anstrebe: „Die aktuelle EU-Richtlinie 95/46/EG entspricht seit längerer Zeit nicht mehr den aktuellen Ansprüchen, da bei der Erstellung viele Aspekte nicht berücksichtigt werden konnten, da die betroffene Technologie zu dieser Zeit noch nicht im flächendeckenden Einsatz war, wie z. B. das Internet.“ erläutert 2B Advice die Pläne Hustinx. Noch in diesem Jahr wolle man die europäische Richtlinie überarbeiten – und möglichst eine Verordnung geschaffen. Denn bliebe es bei einer Richtlinie, würde dies erneut zu unterschiedlichen Umsetzungen in den einzelnen Ländern führen.

Fazit: Alles beim alten – Unsicherheit bleibt bestehen

Der neue Stand ist also der alte: Google Analytics entspricht nach wie vor NICHT den deutschen Anforderungen an den Datenschutz, wie sie der Düsseldorfer Kreis definiert. Der Einsatz soll dennoch momentan (!) von den Datenschutzbehörden nicht geahndet werden. Eine sichere Situation ist dies für Websitebetreiber allerdings nicht: Neben den Aufsichtsbehörden könnten auch andere Seiten aktiv werden.

So berichtete beispielsweise das Baden-Württembergische Innenministerium im vergangenen September in einer Antwort auf eine kleine Anfrage im Landtag, dass man gegen die Nutzung von Google Analytics nicht nur mittels Aufklärungsarbeit vorgehe: „Ferner wurde in einer Reihe von Beschwerdefällen Unternehmen, die ‚Google Analytics‘ als Webseitenbetreiber einsetzen, aufgefordert, künftig die Rechtslage zu beachten.“

Kuriose Seitennotiz

Nach seinem Interview mit der FAZ fand sich Caspar plötzlich selbst unter Beschuss: Weil seine eigene Website das Zähltool des IVW nutzte, welches ebenfalls per Zählpixel unter Übertragung der Besucher-IP arbeitet. Zwar versuchte sich Caspar in einem Kommentar im Internet-Law-Blog zunächst dahingehend zu erklären, dass das Hosting seiner Site über Hamburg.de dieses Tool bedinge, er also keinen Einfluss auf den Einsatz des IVW-Zählpixels habe. Man verhandle seit März 2010 mit dem Hersteller der Tracking-Software auf Hamburg.de: „Wir stehen deshalb mit dem Hersteller, der von Hamburg.de eingesetzten Tracking-Software in engen Beratungen über das Erfordernis einer datenschutzgerechten Gestaltung. Diese hat man uns bis Ende Juli 2011 zugesagt.“

Kurz darauf zog Caspar dann aber doch die Konsequenz, seine Seiten auf Hamburg.de abzuschalten.

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Datenschutz, E-Commerce Analyse, Google Analytics

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Kommentare

  1. Cymaphore meint

    24. Januar 2011 um 21:02

    Obwohl der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz bereit zahlreiche Unternehmen wegen dem rechtswidrigen Einsatz von Analytics abmahnt, nutzt die CSU von Verbraucherschutzministerin Aigner das Tool weiterhin, ohne angemessen auf die Konsequenzen zu verweisen, wie dieser Bericht zeigt: http://bit.ly/edmVPD

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