In Zwickau ist eine PC-Fachhändlerin, die sich mit ihrem Fall exklusiv an CRN gewendet hat, einem besonders dreisten Betrug zum Opfer gefallen. Der Betrüger bestellte vier Flat-TVs, deren Bezahlung mit einer gefälschten Online Überweisung belegt wurde.
So ärgerlich das Ganze für die Händlerin natürlich ist, unterstelle ich jedoch dass sie in diesem Fall die Aussicht auf guten Umsatz die gesunde Vorsicht vergessen liess.
Liegt eventuell aber auch daran, dass mir beim Lesen des CRN-Artikels folgendes Bonmot eingefallen ist: So erzählte mir unlängst mein Gesprächspartner bei einem Paymentanbieter von einem Telefonat mit einem Händler.
Dieser hatte an einen gewissen „King, Arthur“ in Rumänien ein mehrere Notebooks ausgeliefert und zeigte sich nun überrascht, dass diese nicht bezahlt wurden bzw. die Kreditkartenzahlung zurückkam.
Den genauen Hintergrund des Telefonats kenne ich nicht, aber vermutlich erkundigte er sich nun über die Leistungen des Paymentanbieters.
Vsell meint
Die erste Sicherheitsmaßnahme eines Händlers sollte lauten:
„Use your Brain“ und ohne Cash keine Ware.
Nicht umsonst heisst es in zB meinen AGB:
Vorab avisierte Zahlungen/Zahlungsbelege haben lediglich informativen Charakter
Zahlungsbelege zu fälschen gehört letztlich zur „Grundausstattung“ eines erfahrenen Betrügers.
Nicht die Gier nach Umsatz sollte im Vordergrund eines Unternehmens stehen, dann klappts auch mit den Kunden.