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Aktuelle Seite: Startseite / Marketing / Achtung eBay-Händler: Abmahngefahr CE-Kennzeichen
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Achtung eBay-Händler: Abmahngefahr CE-Kennzeichen

16. Februar 2009 von Nicola Straub

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

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Gerade erst berichteten wir über eine Abmahnfalle für Onlinehändler, die durch eBay-"Spezialfelder" verursacht wurde – hier hatte eBay nachgebessert. Aber schon wird uns eine neue Falle gemeldet: Die Auslobung des CE-Zeichens als "Prüfsiegel".

Händlern, die Geräte wie beispielsweise Heimtrainer über eBay anbieten wollen, kommt eBay bei der Eingabe der Geräteeigenschaften entgegen: Diverse vordefinierte Felder müssen nur angeklickt werden, um Eigenschaften wie Transportrollen, Klappbarkeit, Transportrollen, Pulssteuerung etc. anzugeben. Auch diverse Prüfsiegel können per einfachem Klick eingetragen werden: GS, TÜV sowie (gleich als erstes) CE. Wer hier das Kästchen für das CE-Kennzeichen anklickt, erzeugt eine Artikelbeschreibung in der wörtlich steht: "Prüfsiegel: CE".

Doch das ist ein Problem, denn das (im übrigen obligatorische) CE-Kennzeichen ist kein Prüfsiegel.

Und daher gab es in der Vergangenheit schon erfolgreiche Abmahnungen von Verkäufern, die in Produktbeschreibungen das CE-Kennzeichen als "Prüfsiegel" bewarben: Damit würde eine zusätzliche Leistung bzw. ein zusätzlicher Wert – nämlich eine technische Prüfung – suggeriert, den das CE-Siegel nicht beinhaltet – und das ist nicht erlaubt. Ein entsprechendes Urteil findet sich hier.

Man muss also jedem eBay-Händler dringend raten, die Option "Prüfsiegel: CE" NICHT zu aktivieren, sondern das obligatorische Vorhandensein des CE-Zeichens ggf. anders (z.B. im Produkttext) zu listen.

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

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Kategorie: Marketing Stichworte: Abmahnung, ebay

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Kommentare

  1. Unbekannt meint

    18. Februar 2009 um 22:14

    Inwieweit hat hier eBay-nachgebessert? (bez. der WAP-Problematik?)

  2. Nicola Straub meint

    19. Februar 2009 um 08:53

    Hallo!
    Ja, bezüglich der WAP-Problematik hat eBay „nachgebessert“, dass die entscheidenden (Spezial-) Felder „Rücknahmebedingungen“ und „Impressum“ jetzt auch in die WAP-Ansicht übernommen werden. Voher hatte man – das ist meine Vermutung – dies bei der Einführung dieser Felder schlicht vergessen. Zum Nachteil einiger Händler, die kostenbewehrte Abmahnungen kassierten für diesen Fehler (den sie selbst ja weder zu verantworten hatten, noch umgehen konnten).
    Herzlich, Nicola Straub

  3. Anja Schneider meint

    19. Februar 2009 um 13:28

    Und was lehrt uns das? Weg von Ebay und selbst ist die Frau. Dann kriege ich Abmahnungen allenfalls für die Fehler, die ich oder mein Anwalt zu vertreten hat.

  4. Solarzellen-Shop.de meint

    23. Juli 2009 um 19:45

    Ja, und wer damit nicht auf die Nase fällt, vielleicht mit dem CE-Siegel selbst, das mittlerweile Europa überschwemmt, allerdings in abgeänderter Form: China hat die Buchstaben CE einfach etwas zusammengerückt und „China Export“ daraus gemacht – es gibt nichts, was nicht in China nachgemacht wird! Aber Zoll + Co. scheint das nicht zu interessieren, immer rein damit – aufmerksame Endkunden und Anwälte schon.

  5. Nicola Straub meint

    23. Juli 2009 um 21:39

    DAS ist ja ein Ding! Diese Chinesen sind doch immer wieder extrem findig. Um es mal so zu sagen…
    Wer sich Original und Fälschung einmal ansehen möchte, wird hier fündig:
    http://www.elektrofachkraft.de/fachwissen/fachartikel/haftungen/das-ce-kennzeichen-wird-nachgeahmt-und-missbraucht/
    Herzlich, Nicola Straub

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