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Aktuelle Seite: Startseite / Marketing / Verpackungsverordnung – keine Panik!
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Verpackungsverordnung – keine Panik!

11. August 2008 von Nicola Straub

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

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Verpackungsverordnung – ein Reizwort für viele Händler, die darin vor allem eine weitere teure Gängelung sehen.

Gleichzeitig ist die Unsicherheit groß, welche Pflichten eigentlich für wen bestehen. So stehen gerade kleine Online-Händler in den Verhandlungen mit den lizensierenden Unternehmen recht hilflos da – entsprechend schlecht ist dann ihre Verhandlungsposition.

Daher heute erst einmal ein Aufruf, eine schlechte und zwei gute Nachrichten:

  1. Keine Panik! Kleine Händler mit ihren kleinen Mengen sind für manche Lizensierer kein besonders interessantes Klientel. Das schwächt die Verhandlungsposition zusätzlich. Axel Gronen berichtet bereits, dass eBay-Händler bei einem Unternehmen bereits gleich abgewiesen werden. Dennoch sollte man nicht das erste Angebot annehmen: Es gibt teilweise erhebliche!!! Preisunterschiede…
  2. JEDER* ist betroffen! Wer Pakete packt und versendet, ist schon allein durch die Verwendung von Kartons, Füllmaterial etc. ab sofort ein "Verpflichteter". Da helfen auch keine Mindermengen, die sorgen nur dazu, dass er weniger umfangreich Bericht erstatten muss.
  3. Nächste Woche veröffentlichen wir ein (wie immer kostenloses) Whitepaper, in dem wir in verständlicher Form die Pflichten aus der 5. Novelle der Verpackungsverordnung erklären und praktische Tipps geben, wie man die Sache angehen kann. Obendrauf gibt es Excel-Tabellen zur strukturierten Berechnung der anfallenden Verpackungs-Mengen.
  4. Man kann mit allen neun Dualen Systemen am Markt einzeln verhandeln – man kann aber auch noch ein wenig warten: In den Startlöchern ist ein Portal, über das Händler ihren Lizensierungsbedarf kostenlos ausschreiben können – ähnlich wie bei Handwerkerportalen.

Mehr Informationen gibt es ab nächsten Dienstag an dieser Stelle!

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

*Außer, Sie versenden im B2B ausschließlich an Industrie oder Handel, nicht aber an Gaststätten, Krankenhäuser etc. pp – Stellen, bei denen die Pakete typischerweise geöffnet und die Inhalte gebraucht werden. – Genauer erklären wir es im Whitepaper.

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Kategorie: Marketing

Reader Interactions

Kommentare

  1. steffen meint

    12. August 2008 um 12:08

    Ich habe im Mai einige Unternehmen einzeln per email angeschrieben und sehr unterschiedliche bis gar keine Antwort erhalten. Preisspanne von 100 bis 250 EUR pauschal für ein Aufkommen von ca. PPK: 200kg und Kunststoff von ca. 25kg Ich habe mich für das 100 EUR exkl. Mwst. Angebot entschieden, da die Firma (Zentek)in akzeptabler Zeit meine Anfrage zufriedenstellend bearbeitete und für mich das Thema erledigt ist. Die Unternehmen stellen meiner Erfahrung nach auch Verträge „rückwirkend“ aus, was durchaus von Vorteil sein kann und die Vertragsdauer beläuft sich auf 12 Monate und ist nicht auf ein Kalenderjahr begrenzt.

  2. Bodo meint

    13. August 2008 um 16:24

    Kein Panik – netter Versuch ; )

    Nachdem mir mal eine Woche ohne Drang zum x-ten mal die AGBs zu aendern oder schon wieder eine neue Widerrufsbelehrung einzustellen vergoennt war…

    Also jetzt die Verpackungsverordnung – toll …

    Nach all dem Lesen der Internet-Infos habe ich mal bei meinem Verpackungslieferanten angerufen, und geschildert dass ich bunt bedrucktes und klein geschnittenes Papier (Spielgeld) verkaufe.

    Dieses verpacke ich entweder in Plastiktuetchen (Druckverschlussbeutel) oder umwickle es mit Banderolen (ebenfalls bunt bedrucktes und klein geschnittenes Papier) welche ich dann in Wellpappekartons oder Stuelpdeckelkartons (Graupappe) mit Packtauen (Packpapier) umwickelt an meine Kunden versende.

    Auf Nachfragen meines Lieferanten: „Nein, kein Aufkleber auf den Druckverschlussbeuteln…“ meinte dieser ich haette also fuer mein Produkt lediglich eine Umverpackung (also keine Produkt-Verpackung) und fuer die Transportverpackung muesste ich mich ebenfalls nirgendwo anmelden, da diese bereits angemeldet und bezahlt waere ? !

    Hm – und nu ; )
    So grundsaetzlich war das naemlich auch mein Gedanke – ob da nicht mal wieder doppelt kassiert werden soll?

    Also bin ich mal wirklich gespannt was die weiteren Wochen so an Informationen bringen werden – und wieviel Panik wieder mal von denen verbreitet wird die an panischen Shopbetreibern eventuell etwas verdienen koennten…

    Falls es sich also um Produkt-Verpackungen dreht
    und ich mein Produkt ohne Produkt-Verpackung verkaufe
    sehe ich natuerlich nicht ein etwas dafuer zu bezahlen.

    Insbesondere die Verwendung bereits gebrauchter Kartons –
    also genau das Recycling worum’s doch im Prinzip geht –
    nochmal zu berechnen empfinde ich im Moment echt absurd…

    Vielleicht koennte das White-Paper ja diesen Umstand eventuell ebenfalls beruecksichtigen ? ; )
    Und hoffentlich klaert sich doch alles noch zum Guten lol

    mfg bodo B ))
    http://www.buntebank.com

  3. shopanbieter.de Blog für den Onlinehandel meint

    19. August 2008 um 09:07

    Letzte Woche hatten wir die Auswirkungen der 5. Novelle der Verpackungsverordnung in vier Stichworten zusammengefasst und ein ausführliches Whitepaper zu diesem komplexen Thema angekündigt: Voila, ab sofort ist es hier im – wie immer kostenlosen – Downloa

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