Im August ging es besonders bei Amazon rauf und runter. Der Riese bekommt es mit dem Kartellamt zu tun. Außerdem rollt gerade eine große Klagewelle auf das Ministerium von Jens Spahn zu.
Kartellamt untersucht Amazon-Kontensperrungen
In Zeiten von Corona waren Klopapier, Desinfektionsmittel und Masken Mangelware. Entsprechend versuchten viele Händler aus der Not anderer einen wirtschaftlichen Gewinn zu machen und übertrieben es dabei: Wucherpreise waren keine Seltenheit. Neben Ebay, sprach sich auch Amazon gegen Wucher aus und ging gegen Angebote vor. Dabei wurden auch Händler – offenbar nicht immer zurecht – gesperrt.
Nun beschäftigt sich auch das Kartellamt aufgrund mehrerer Beschwerden betroffener Händler mit Amazon und den Kontensperrungen. Amazon dürfe kein Preiskontrolleur sein, hieß es dabei von der Behörde. Wie immer wird es im Kern um die Frage gehen, ob Amazon eine marktbeherrschende Stellung missbraucht.
Abmahngefahr: Amazon-Fehler verschluckt die Grundpreise
Offenbar führt ein Fehler dazu, dass bei seit Amazon Ende August die Grundpreise nicht richtig angezeigt werden. Gleich mehrere Händler berichten, dass die Grundpreise zwar richtig im System hinterlegt sind, allerdings nicht im Angebot erscheinen. Das ist relativ dramatisch, denn: Für diesen Fehler müssen in erster Linie die Händler und nicht etwa Amazon gerade stehen. Die fehlende Grundpreisangabe gehört zu den am meisten abgemahnten Themen.
Über 100 Masken-Lieferanten wollen Gesundheitsministerium verklagen
Das sogenannte Open-House-Verfahren sollte dafür sorgen, dass der Nachschub an Masken im Gesundheitswesen gesichert ist. Dabei wurden vom Gesundheitsministerium Bedingungen aufgestellt: 4,50 Euro pro FFP-2-Masken bzw. 60 Cent pro OP-Maske sollte der Nachschub kosten. Mit jedem Händler, der die Masken zu diesem Preis anbot, wurde ein Vertrag geschlossen.
Nun haben Dutzende Händler Klage eingereicht; über einhundert bereiten eine Klage vor, denn: Die Lieferungen wurden nicht oder nur teilweise bezahlt. Das Gesundheitsministerium teilte dazu mit, dass die Masken teilweise mangelhaft waren: Jede fünfte Maske würde nicht den Normanforderungen entsprechen und sei damit für den Einsatz im Gesundheitswesen unbrauchbar.
Cookie-Banner im Visier der Datenschutzbehörden
Nachdem der Bundesgerichtshof nun darüber entschieden hat, wie und ob die Zustimmung für das Setzen von Cookies einzuholen ist, hat der der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg nun angekündigt, die Cookie-Banner von verschiedenen Webseiten zu überprüfen. Dabei liegt der Fokus vor allem auf Medienunternehmen.
Besonders werbefinanzierte Medien sind von der Entscheidung betroffen. Das Setzen von Cookies zu Analysezwecken soll nur noch mit Einwilligung möglich sein. Genau diese Zahlen benötigen kostenlose, werbefinanzierte Medien aber, um sich durch Werbekunden finanzieren zu können.
Mehr Transparenz durch die P2B-Verordnung?
Seit Juli entfaltet nun die P2B-Verordnung ihre Wirkung in den Mitgliedstaaten. Die Verordnung soll dafür Sorgen, dass Machtgefälle zwischen Plattformen und Kunden etwas Begradigt wird. Für Händler könnte der positive Effekt darin liegen, dass Marktplätze wie Amazon und Ebay die Parameter fürs Ranking offen legen müssen und ein System für das Beschwerdemanagement einrichten müssen. Das Problem dabei ist allerdings, dass in Deutschland bisher keine Kontrolle durch Behörden und entsprechend auch kein Bußgeld bei Verstößen vorgesehen ist. Stattdessen sollen Abmahnungen dafür Sorgen, dass sich die Plattformen an die neue Verordnung halten.