In der KW 15 sorgte Jeff Bezos mit einem Brief an seine Aktionäre für Aufregung. Erstmals legte der Firmenchef darin das weltweite Marktplatz-Volumen von Amazon offen: 2018 setzten die rund zwei Millionen Marketplace-Händler weltweit etwa 160 Milliarden US-Dollar um. Außerdem im Wochenrückblick: Eine Paypal-Störung vermasselte manchen Händlern das Vor-Osterwochenende, Etsy ändert seine Payment-Bedingungen, und idealo verklagt Google auf 500 Millionen Euro Schadenersatz.
Die Themen der Woche
Ausgerechnet am umsatzstarken Wochenende vor Ostern hatte Paypalmit einer DNS-Störung zu kämpfen, berichtet AllAboutPayment. Viele Nutzer konnten den Bezahldienst nicht erreichen. Auch in den Facebook-Foren berichteten viele Händler von einer Paypal-Störung. Offenbar war diese Störung aber nicht flächendeckend, denn andere Seller erwiderten, dass sie PayPal ohne Probleme nutzen können. Im Rahmen einer schnell aufgesetzten Umfrage, an der 100 Händler teilnahmen, stellte Mark Steier fest, dass immerhin ein Drittel der Befragten Umsatzausfälle aufgrund der Störung zu beklagen hatte.
Etsy ändert seine Payment-Bedingungen. Bislang konnten Marktplatzpartner wählen, ob sie integriertes PayPal (Beträge aus PayPal-Käufen wurden direkt auf das Etsy-Konto gutgeschrieben) oder eigenständiges PayPal (Beträge aus PayPal-Käufen wurden direkt auf das PayPal-Konto gutgeschrieben) nutzen wollen. Diese Wahlmöglichkeit besteht ab dem 15. Mai nicht mehr. ->AllAboutPayment.de
Haben Sie sich die Marktplätze Manomano, Wayfair und Panda Blackschon einmal genauer angesehen? Für deutsche Händler mit passendem Sortiment sind diese drei Aufsteiger einen Blick wert, meint t3n.de.
Amazonbaut seine Logistik-Dienste in den USA weiter aus und bietet Online-Händlern an, Bestellungen von ihrem Lager direkt zum Kunden zu liefern. „Amazon Shipping“ kommt so ohne Fulfillment Center aus, schreibt das Amazon-Watchblog. Derzeit können Händler in New York, Los Angeles und Chicago die neue Versandoption nutzen und Bestellungen landesweit von Amazon ausliefern lassen. Amazon soll dafür maximal fünf Tage brauchen.
Ein weiterer Hersteller, der dem E-Commerce bisher eher skeptisch gegenüberstand, hat seine Strategie geändert: Der Werkzeughersteller Stihl erlaubt seinen Fachhändler ab sofort, auch ohne eine persönliche Übergabe und Einweisung Produkte an ihre Kunden versenden. Der Fachhändler muss dem Kunden jedoch vor dem Kauf und Versand auch weiterhin die Beratung und Einweisung auf einem qualitativ hohen Niveau anbieten. Motorsägen bleiben vom Versand allerdings weiterhin ausgenommen. ->Agrarheute.com
Bis Ende 2018 durfte Amazon selbst kein offizieller Händler für Apple-Produktesein. Dies änderte sich Ende November 2018 – jedoch zum Nachteil kleinerHändler, hat die Rechtsanwaltskanzlei LHR festgestellt. Um neben Amazon selbst als autorisierter Wiederverkäufer auf deren Verkaufsplattform „Marketplace“ Apple-Produkte verkaufen zu können, müssen sich Anbieter seit dem 4. Januar 2019 bei Apple darauf bewerben. Dies gestaltet sich jedoch schwierig. Ein Fall für das Kartellamt? >>>LHR-Law.de
Die Diskussion der Woche
Seit Jeff Bezos in seinem Brief an die Amazon-Aktionäre erstmals Zahlen offenlegte, die eine Berechnung des Marktplatz-Handelsvolumens möglich machen, rauchen in der Branche die Analysten-Köpfe. 58 Prozent aller Warenverkäufe entfielen laut Bezos 2018 auf die Marktplatz-Händler, schreibt die Internetworld; und Jochen Krisch hat sich auf Exciting Commerce die Zahlen genauer vorgenommen und ein paar sehr lesenswerte Erkenntnisse extrahiert. Mark amüsierte sich auf Wortfilter derweil über Ralf Klebers Reaktion auf das Vorpreschen seines Chefs; denn Kleber beeilte sich in einem eigenen offenen Brief die Dominanz von Amazon im deutschen Markt nach Kräften kleinzureden. In der ganzen Aufregung konnte man fast vergessen, dass Amazon letzte Woche auch noch Zahlen zum Umsatz von KMU-Händlern auf seiner Plattform veröffentlichte. Soviel neue Offenheit vom Marktführer muss die Branche erstmal verdauen.
Die Zahl der Woche
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums haben sich beim zuständigen Finanzamt Berlin-Neukölln inzwischen rund 15.000 Händler aus China, Hongkong, Taiwan und Macauregistriert, die Produkte auf Online-Plattformen wie Amazon oder Ebay anbieten – die „Lex China“ scheint also zu wirken, meint der Tagesspiegel. Am kommenden Montag endet eine vom Bund zugestandene Übergangsfrist für Registrierungen. >>>Tagesspiegel.de
Auf 500 Millionen Euro Schadensersatz hat das Vergleichsportal Idealo Google verklagt. Aus Sicht des Onlineportals verschaffe sich Google einen Vorteil dadurch, dass der Konzern seinen Produkt- und Preisvergleichsdienst oben in den Suchergebnissen plaziere. Es ist die erste Klage, die sich auf eine Entscheidung der Europäischen Union gegen Google aus dem Jahr 2017 beruft. ->FAZ.net
Die Zukunft der Woche
Gerade in ländlichen oder dünn besiedelten Gebieten könnten Drohnen zu einer effizienteren Alternative zum Zustellfahrzeug aufsteigen, meint nicht nur Amazon und die DHL, sondern auch Google. In Australien liefert Google-Mutter Alphabet nun regulär Waren per Drohne aus. ->Wiwo.de