Gerade erst hatten wir anlässlich des NEG-Website Awards Hilfswerkzeuge zur Erstellung eines korrekten Webimpressums thematisiert, da erreicht uns der Newsletter des E-Commerce Leitfadens mit dieser Nachricht:
Das Bundesministerium der Justiz stellt nun selbst einen "Leitfaden zur Impressumspflicht" zur Verfügung. Auf drei Internetseiten bzw. acht PDF-Seiten (65,7 kb) werden die folgenden Fragestellungen erläutert:
- Warum überhaupt ein "Impressum"?
- Erstellen einer Anbieterkennzeichnung
- Weiterführender Hinweis
Herzlich aus Hürth
Nicola Straub