Mit dem allmählich sich heranbahnenden Herbst ist auch das dritte und damit vorletzte Quartal des Jahres geschafft. Auch im September hatten Händler alle Hände voll zu tun, sich auf neue Abmahnungen, Urteile und Gesetze einzustellen. Wer noch nicht dazu gekommen ist, alle News zu verfolgen, kann und sollte das in diesem Rückblick tun.
BGH: Google und Co. haben Sonderrolle beim Urheberrecht
Google bietet mit seiner eingebauten Suchfunktion auch eine der größten Bildersuchmaschinen der Welt. Mit ihr können ganz schnell und leicht Fotos und Grafiken im Internet gefunden werden. Doch Fotografen gefällt das gar nicht, weil sie in der Vorschau ihrer Werke in den Suchergebnissen eine unberechtigte Vervielfältigung sehen. Nicht das erste mal ist die Frage nach der Berechtigung zur Anzeige der Vorschaubilder vor den Richtern gelandet. Und erneut hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass sich die Fotografen oder Rechteinhaber nicht gegen die Anzeige ihrer Fotos und Grafiken in der Google-Bildersuche wehren können.
Die Anzeige von urheberrechtlich geschützten Bildern, Grafiken oder Designs, die von Google und Co. im Internet aufgefunden worden sind, verletzen keine Urheberrechte. Im Gegenteil: Ein aktuelles BGH-Urteil sieht den Anbieter einer Suchmaschine nicht in der Pflicht, Bilder zu prüfen, die durch ein automatisiertes Verfahren gefunden und in der Vorschau angezeigt werden.
Bilderklau: Webseiten müssen Adressdaten herausgeben
Wer Opfer eines Bilderklaus oder anderen Rechtsverstößen geworden ist, darf und muss sich trotzdem wehren können. Besonders die Anonymität des Internets macht es den Betroffenen jedoch nicht leicht, die Täter ausfindig zu machen. Hier können und müssen unter anderem die Plattformen helfen, auf denen die Fotos oder Grafiken unrechtmäßig veröffentlicht wurden. Youtube, Ebay, Google können sogar auf Herausgabe der Daten verklagt werden, wenn sie beim Finden der Täter nicht mithelfen.
Insbesondere hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main Youtube und Google dazu verurteilt, die E-Mail-Adresse ihrer Nutzer bekannt zu geben, wenn auf deren Webseiten Urheberrechte verletzt werden (Urteil vom 22.08.2017, Az.: 11 U 71/16). Sind den Webseitenbetreibern noch weitere Informationen, etwa die Klarnamen oder die Postanschrift bekannt, sind auch diese dem Betroffenen zu einer weiteren Rechtsverfolgung mitzuteilen.
Steuerbehörden können die Internet-Domain pfänden
Wer nicht hören will, muss fühlen… Nicht anders läuft es, wenn Unternehmer ihre Steuern nicht oder nicht pünktlich zahlen. Dann droht die Pfändung von Vermögensgegenständen. Wertvollstes Gut eines Online-Händlers ist seine Webseite. Der Bundesfinanzhof ist der Meinung, dass eine Internet-Domain sehr wohl gepfändet werden darf. Sie sei zwar für sich genommen kein pfändbares Gut, jedoch können die zwischen dem Inhaber der Internet-Domain und der Denic bestehenden Ansprüche aus dem Domain-Vertrag gepfändet werden.
Indiziertes Videospiel auf Ebay
Jugendschutz macht nicht bei Alkohol und Tabak Halt. Auch Videospiele oder Filme sind betroffen. Dabei geht nicht nur um die Inhalte an sich, sondern auch um die Cover der Bildträger. Ist ein Videospiel indiziert, darf es weder beworben werden, noch an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich oder von ihnen eingesehen werden kann, gezeigt werden. Das gilt auch für die Cover, die Kindern und Jugendlichen im Online-Shop angezeigt werden. Bereits die Bewerbung eines Computerspiels durch ein Bild der indizierten Version ist ein Wettbewerbsverstoß und ein Verstoß gegen die Jugendschutzgesetze – auch wenn tatsächlich eine zulässige Version des Bildträgers verkauft wird und das falsche Cover nur ein Versehen war.
Freier Datenfluss und Kauf digitaler Waren
Auch wenn der Online-Handel darauf ausgelegt ist, Grenzen spielerisch und leicht zu überwinden – die Praxis sieht ganz anders aus. Nationale Gesetze und Rechtszersplitterung machen den grenzüberschreitenden Handel und Datenfluss kompliziert. Die EU-Kommission fordert daher immer wieder ein Ende der aktuell bestehenden nationalen Netze und spricht sich dafür aus, nicht-personenbezogene Daten nicht an nationale Grenzen zu binden. Die EU-Kommission hat dazu jetzt rund 50 Gesetzesvorhaben veröffentlicht.
Außerdem ist eine Richtlinie in Planung, die sich dem Verkauf von digitalen Inhalten über das Internet widmet, z.B. Apps, Online-Games oder E-Books. Insbesondere sollen Verbraucher künftig auf dem gesamten digitalen EU-Markt digitale Inhalte und Waren leichter online erwerben können und sowohl Käufer als auch Verkäufer einen klaren Rechtsrahmen haben, der bei Mängeln oder Unstimmigkeiten herangezogen werden kann.
Auf dem Abmahnmonitor
Bei Amazon wird mit allen Bandagen gekämpft und die Mittel, sich vom Konkurrenten abzusetzen, werden immer härter. Neben Abmahnungen wegen des Anhängens wird zunehmend auch folgende Maßnahme bei Amazon in Erwägung gezogen: Konkurrenten werden gezielt wegen eines berechtigten oder unberechtigten Verstoßes gegen die Amazon-Richtlinien angeschwärzt, um so eine Löschung von deren Artikeln oder gar eine Kontensperrung herbeizuführen. Diese Schlechterstellung in der Händlerbewertung wird nun jedoch abgemahnt, wenn sich der Betroffene eigentlich rechtmäßig verhalten hat.
Außerdem aktuell: Für Elektrogeräte, die im Haushalt besonders viel Strom verbrauchen, gibt es schon seit Jahren eine Elektrokennzeichnung. Berühmteste Ausprägung ist das bunte Energielabel, welches u.a. auf Staubsaugern, Waschmaschinen oder Kühlschränken zu finden ist. Weil Kunden im Internet weder das Produkt in Augenschein nehmen können, noch das Personal fragen können, müssen sie alle Informationen zur Energierelevanz ungefragt über den Online-Shop erhalten. Seit 1. August 2017 hat es hierzu noch eine Verschärfung gegeben und die Werbevorschriften wurden erweitert. Händler, die sich noch nicht an die neuen und alten Regelungen halten, werden abgemahnt.