Ein aktueller Artikel bei akademie.de beschäftigt sich mit der Frage wer beim Onlinehandel das Risiko für den Versand trägt. Prinzipiell ist nichts Neues zu erfahren. Eine Sache hatte sich mir, bis dato, allerdings noch nicht so vergegenwärtigt. Und zwar geht es um die Frage: "Und was ist, wenn das Transportunternehmen die Ware dem Nachbarn anvertraut und dieser – aus welchen Gründen auch immer – sie nicht wieder herausrückt?".
Auch wenn der Verkäufer es ablehnt, die Ware erneut zu liefern, er muss es in diesem Fall tun, wenn er nicht beweisen kann, dass der Nachbar zur Annahme durch den Käufer legitimiert ist. Dieser Beweis kann in einigen Fällen gelingen, etwa wenn der Nachbar in der Vergangenheit häufig als Ersatzempfänger diente. Der Verkäufer trägt in all diesen Fällen die Beweislast. Auch braucht sich der Käufer nicht auf eine etwaige Versandversicherung verweisen bzw. vertrösten lassen.
Wobei der Händler sich ja dann an seinen Logistiker wenden kann. Nach einer "Fahrerbefragung" holen sich diese das Paket entweder vom Nachbarn zurück oder leisten ggf. Ersatz. Das zumindest ergab eine kurze Befragung unter den OXID-Usern (auf diesem Wege nochmals vielen Dank für die schnellen Antworten!).
Wobei ich mich ja frage, wie dies so ganz genau in der Praxis abläuft. Die Nachverfolgung über den Logistiker dauert sicherlich einige Zeit. Der ursprüngliche Besteller möchte bestimmt nicht solange warten, also muss der Händler zwischenzeitlich erneut versenden. Was nun wenn es den Artikel nicht mehr gibt, es sich um eine Sonderanfertigung handelt oder erst beim Hersteller nachbestellen muss?
Aber wahrscheinlich kommen derlei Fälle tatsächlich nicht allzuoft vor.