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Aktuelle Seite: Startseite / Marketing / BGH-Urteil zu Versandkostenangabe auf Preisportalen
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BGH-Urteil zu Versandkostenangabe auf Preisportalen

20. Juli 2009 von Nicola Straub

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

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Nachdem er im Oktober 2007 die Vorschriften zur Versandkostenangabe innerhalb von Onlineshops etwas lockert, zog der BGH vergangene Woche die Zügel deutlich an, was die Nennung dieser Zusatzkosten in Preissuchmaschinen angeht.

Der Fall: Ein Elektronikversender hatte auf Froogle für seine Produkte geworben, ohne die hinzukommenden Versandkosten zu nennen. Diese wurden erst ersichtlich, wenn die Nutzer von Froogle in den Shop des Anbieters wechselten. Der BGH kassierte nun dieses Vorgehen als Vergehen gegen die Preisangabenverordnung (PAngV).

Die Urteilsformulierung liegt noch nicht vor, in einer Pressemitteilung wist das Gericht jedoch darauf hin, dass Preisportal-Listen "üblicherweise Ranglisten" darstellten. Die Höhe der Versandkosten sei daher eine "wesentliche" Information:

Bei Preisangaben in Preisvergleichslisten müsse der Verbraucher auf einen Blick erkennen können, ob der angegebene Preis die Versandkosten enthalte oder nicht. Denn die Aussagekraft des Preisvergleichs, der üblicherweise in einer Rangliste dargestellt werde, hänge von dieser wesentlichen Information ab. Unter diesen Umständen sei es nicht ausreichend, wenn der Interessent erst dann, wenn er sich mit einem bestimmten Angebot näher befasse, auf die zusätzlich anfallenden Versandkosten hingewiesen werde.

Das Gericht weist darauf hin, dass die Pflichten aus der PAngV auch in der Webung gelten:

Nach der Preisangabenverordnung ist ein Händler verpflichtet anzugeben, ob neben dem Endpreis der Ware zusätzliche Liefer- und Versandkosten anfallen. Gegebenenfalls hat er deren Höhe bzw. Berechnungsgrundlage anzugeben. Diese Angaben müssen der Werbung eindeutig zugeordnet sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar gemacht werden.

Die Revision des Beklagten wurde vom Gericht zurückgewisen, so dass das Urteil wirksam ist. Das Shopbetreiber-Blog rät Händlern angesichts der unterschiedlichen Praxis der Preisangaben auf den verschiedenen Preisportalen dringend dazu, jetzt umgehend die Darstellung der eigenen Produkte auf den Preisvergleichs-Plattformen zu überprüfen. Es sei nicht auszuschließen, dass das BGH-Urteil eine Steilvorlage für Abmahner darstelle.

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

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Kategorie: Marketing

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Kommentare

  1. H.P. meint

    20. Juli 2009 um 14:44

    Dazu sollte man vielleicht sagen das die Preissuchmaschinen die Abmahnungen an den Händler durchreichen.

    Somit sollten sich Shops die im Moment die Versandkosten aus technischen Gründen nicht weiterreichen können schnellstens Gedanken machen ob man die Maßnahme kurzfristig pausieren lässt oder die Datenlieferung entsprechend nachrüstet, die Abmahnungen in dem bereich kommen gewöhnlich schnell (einfache Recherche für RA’s ausserdem jede Menge potentiell abmahnberechtigter Wettbewerber) und sind recht teuer da die Wettbewerbsnachteile recht hoch angesetzt werden können.

    Ich bin jedenfalls gespannt wann die erste Abmahnwelle läuft.

  2. Peter meint

    20. Juli 2009 um 17:04

    Normalerweise wird dies doch mit einer Spalte Versandkosten weitergegeben. Welche jedoch von Google ignoriert wird – richtig?

  3. H.P. meint

    20. Juli 2009 um 19:06

    Google Base ist letztendlich in dem Segment der Preissuchmaschinen nur ein Anbieter von vielen, und wahrhaftig nicht der Größte.
    Google Base verlangt die Versandkosten nun, aber eben, die meisten Systeme können diese gar nicht wirklich ausgeben da die Berechnungsgrundlage fehlt. Daher stehen meist Pauschalangaben in den Feldern. Liegt einfach daran das einige Anbieter die etwas komplizierteren Versandkostenberechnungsvorgänge beim Export nicht machen, beispielsweise wenn ein gewichtsbasiertes Versandkostenmodell genutzt wird oder, „noch schlimmer“, mehrere Logistiker angeboten weden.
    Oftmals gibt es ja noch nicht mal live erzeugte CSV Dateien, da werden dann einmal am Tag Exporte erzeugt etc., die Liste der Unzulänglichkeiten die da aufkommen können ist lang.

    Da ist bei diversen Lösungen schlicht kein aktueller Technologiestand vorhanden, all diese Shopbetreiber riskieren nun die Abmahnung wenn Sie die Kampagnen nicht pausieren lassen oder die Angaben schleunigst nachliefern.

    Ich denke da wird man mal einen genaueren Blick in die Exportdateien werfen müssen.

    Für Abmahner ist das ein sehr dankbares Thema weil man nur ein wenig in der Preissuchmaschine stöbern muss, und die Wettbewerber/RA’s die abmahnen könnten/wollten wohl recht einfach zu finden sein dürften. Siehe die erste größere Abmahnwelle zu dem Thema aus dem Jahre 2006 die damals ein aus TV bekannter RA im Auftrag eines nicht ganz unbekannten Unternehmens ausführte. (http://www.faz.net/s/RubD16E1F55D21144C4AE3F9DDF52B6E1D9/Doc~E9700227310E74165A15735582C937E71~ATpl~Ecommon~Scontent.html)

    Die Preissuchmaschinen leiten das nur weiter wenn Sie entsprechende Felder zu verarbeiten in der Lage wären, die können ja nichts dafür das Sie die Angaben nicht vom Shopbetreiber bekommen.

  4. Peter meint

    20. Juli 2009 um 20:15

    „Google Base ist … und wahrhaftig nicht der Größte.“

    Vom Traffic her doch sicherlich schon oder wie meinst Du das?

  5. H.P. meint

    20. Juli 2009 um 20:37

    Ich denke nicht mal vom Traffic her, der Preisvergleich führt ein Nischendasein, ohne Untermischung in die Suchergebnisse wäre da extrem wenig los.
    Google Base ist ein offener Katalog, viel Zeugs drin aber schlechte Datenqualität! Da haben andere Dienste bessere Angebote, unseren Erfahrungen zufolge auch bessere Konversionsraten. Und das ist ein wichtiger Punkt, mehr Traffic ist nice, aber bringt Shopbetreibern nur Mehrwert wenn damit auch mehr Umsatz erzeugt wird. Spätestens hier ist Google Base nur einer der kleineren Dienste!

  6. Robert Z. meint

    21. Juli 2009 um 11:39

    > Die Preissuchmaschinen leiten das nur weiter wenn Sie
    > entsprechende Felder zu verarbeiten in der Lage wären,
    > die können ja nichts dafür das Sie die Angaben nicht vom
    > Shopbetreiber bekommen.

    Beispiel Froogle: Da gibt es online auf der Seite nicht ein Produkt, wo Versandkosten daneben stehen! Es gibt PSM die bieten das Feld Versandkosten in deren geforderten Datensatz schlichtweg nicht an. Würdet Ihr da wirklich gleich das Einstellen der Artikel aufhören?

    Wie lange nach einem Urteil hat ein Anbieter wie Froogle(Google-Products) denn Zeit das zu erweitern? Kann wohl kaum angehen, dass 10 Minuten nach dem Urteil die ersten RAs schon Abmahnungen schreiben können.
    Und nachdem Froogle das Feld dann irgendwann anbietet, müssen dann noch die Shopsysteme deren Exporte anpassen.

    Na ich verfalle nun jedenfalls nicht in Panik. 🙂

  7. H.P. meint

    21. Juli 2009 um 12:27

    Ich auch nicht, aber ich habe unsere Shopbetreiber dazu aufgerufen Ihr Google Base Engagement bis Rechtssicherheit besteht zumindest zu überdenken.

    Google/Froogle hatte eigentlich lange genug Zeit dafür, das die Versandkostengeschichte ein Problem werden würde war bereits lange klar, die haben schlicht gepennt! Die Frage ist halt ob es irgendwelche Konsequenzen geben wird…

  8. Poppoff meint

    24. Juli 2009 um 16:49

    Hallo zusammen,

    bin leider Opfetr einer Abmahnung zu diesem Thema geworden. Die Frage ist, ob die Abmahnung überhaupt gültig ist. Google bietet das Feld für Versandkosten nicht an. Wie sollen diese dann dort angezeigt werden? Tipps und Hilfe nehme ich gerne an. Darüberhinaus habe ich am Dienstag Termin beim RA. Mal gucken was der dazu sagt. Wie schon erwähnt, wenn jemand Infos, Links etc. hat dann gebe ich diese dem RA. Vielleicht ist die Abmahnung ja dann nicht gültig

    danke

  9. Milla meint

    30. Juli 2009 um 14:22

    Hallo,

    ich hoffe, dein Rechtsanwalt konnte weiterhelfen. Es könnte sich auf jeden Fall um eine Rechtsmissbräuchliche Abmahnung handeln, da der Streitwert sehr hoch ist (evtl. ZU HOCH) und auch die Frist zu kurz!

    Außerdem wird im Forum versucht zu zählen, wie viele vom gleichen Wettbewerber abgemahnt wurden – eventuell handelt es sich um eine *Massenabmahnung* und wir alle können sie abwehren.

    Ich bin auch betroffen und habe mich dort eingetragen:
    http://groups.google.com/group/DE-Suchergebnisse/browse_thread/thread/13cf8f03081434ee?hl=de

    DANKE!

  10. shopanbieter.de Blog für den Onlinehandel meint

    6. August 2009 um 14:01

    Vor drei Wochen entschied der BGH, dass auch in Produktlistungen bei Preissuchmaschinen zwingend auf etwaige Versandkosten hingewiesen werden muss. Dieses Urteil betraf unseres Wissens ausschließlich die Preissuchmaschine von Google, namens Froogle bzw. G

  11. shopanbieter.de Blog für den Onlinehandel meint

    26. August 2009 um 10:28

    Die Aufregung um die Abmahngefahr bei einer Listung seiner Produkte in Froogle (Google Base) hat sich nun ja gelegt, da Google mittlerweile ebenfalls die Versandkosten in seiner Preissuchmaschine anzeigt. Dennoch droht nun bei Preissuchmaschinen möglicher

  12. Preis meint

    7. Juli 2010 um 10:40

    Da wir als Internetpreisvergleich Preis.de ebenfalls vom BGH-Urteil betroffen sind, möchten wir folgendes ergänzen:

    Nach unseren Information gibt es bisher keine ausführliche Begründung vom Bundesgerichtshof und dadurch auch keine genaue Definition zu den Begriffen „höchstmöglich Aktualität“ oder „durchschnittlich informierter Nutzer“.

    So wie es aussieht, müssen wir wohl alle noch ein wenig warten, bis es entgültige Klarheit gibt.

    Solange es keine einheitliche Regelung gibt, bietet Preis.de – wie auch unsere Mitbewerber idealo.de und evendi.de – über einen speziellen Push-Link einen sofortigen Daten-Upload an. Damit sollte sich dann auch die rechtliche Problematik für unsere Partner erledigt haben.

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