Das ist ja kurios: In Frankreich bekam Amazon von einem Landgericht eines auf den Deckel (€ 100.000 Strafe), weil es mit versandkostenfreier Lieferung (von Büchern) warb. Dies wurde als Unterlaufen der (französischen) Buchpreisbindung angesehen, berichtet intern.de. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Herzlich aus Hürth
Nicola Straub


Nie wieder verstümmelte Newsletter-Betreffzeilen
After Sales-Services – die unterschätzte Schöne im E-Commerce