Nach der Wellen schlagenden Pressemeldung von Rechtsanwalt Liesegang (wir berichteten) gab es viel Empörung und Verunsicherung. Nun hat der Rechtsanwalt Dr. Bahr sich die Mühe gemacht, die alten Gesetzesformulierungen und das neue Telemediengesetz gegenüber zu stellen. Und es zeigt sich erneut: Es gibt bezüglich der Datenschutzanforderungen keine neue Lage!
(Allerdings war die alte Lage eh bereits so, dass sie praktisch nicht umsetzbar ist. Was jedoch bisher keinen gekümmert hat).
Hier geht es zu dieser übersichtlichen und klärenden Darstellung. Alle Fragen beantwortet?!
Herzlich aus Hürth
Nicola Straub
Joachim Graf meint
Alle Fragen beantwortet? Wohl nicht. Ich konnte gestern einen Blick in das Manuskript unseres Hofanwalts und Juristenbloggers Arne Trautwein werfen. Weil der schreibt an einem Leitfaden zum Thema „Neues telemediengesetz“. Und er ist jetzt bei 60 Druckseiten und noch nicht fertig.
Es wird umfangreicher, weil doch alles ein bisschen komplizierter ist, als gedacht.
Schaust Du hier:
http://www.ibusiness.de/shop/db/ib_shop.116763jg.html
Anonymous meint
Peinlich, jetzt macht auch schon hier der Hightext seine blöde Werbung.