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Aktuelle Seite: Startseite / Bunte Kiste / Humorvolle Anwälte verweigern Abmahnung
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Humorvolle Anwälte verweigern Abmahnung

26. Januar 2007 von Nicola Straub

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Darren Barefoot ging der Hype um das Spiel "Second Life" irgendwann zu weit. Er schuf eine Website namens "Get a First Life", in der er (köstlich formuliert) dazu aufruft, das echte eigene Leben zu entdecken. Dem Seitenfuß dieser Second-Life-Parodie spendierte er einen Link zu seinem Blog, den er folgendermaßen benannte: "Kommentare oder Abmahnungen?"

Dieser "Einladung" ist ein Lindenlab-Anwalt nun gefolgt, und hat für sein juristisches Edikt auch tatsächlich die Kommentarfunktion des Blogs benutzt. In makelloser Juristensprache führt er dort aus, dass Lindenlab als Inhaberin der Rechte an Marke und Produkt ‚Second Life‘ es ablehne, Darren Barefoot eine Abmahnung zuzustellen.

Denn zwar sei die Rechtefrage eindeutig und ebenso eindeutig ziele ‚GetAFirstLife‘ auch auf ihre Marke. Doch beinhalte die Klärung, ob ein Copyright-Verstoß oder ein erlaubter Fair-Use vorliege, i.d.R. eine meist "sehr komplexe Multifaktoren-Analyse und sei frustrierend unzuverlässig". Immerhin – wenn eine Parodie vorliege, können die Analyse etwas einfacher sein:

"Determining whether or not a particular use constitutes fair use typically involves a multi-factor analysis that is often highly complex and frustratingly indeterminate; however a use constituting parody can be a somewhat simpler analysis, even where such parody involves a fairly extensive use of the original work."

Und weiter: "Wir gehen davon aus, dass kein Mensch, der halbwegs bei Sinnen ist, bezweifeln würde, dass es sich bei der Website um eine Parodie handle, denn dies sei offensichtlich." Und: "Wir erkennen eine Parodie, wenn wir eine sehen."

Offenbar in dem Bewusstsein, dass Juristen oft anders ‚ticken‘, als Normalbürger, weist der Autor der offiziellen Mitteilung auch noch darauf hin, dass Linden Lab ein gewisses Maß an Humorverständnis bei allen seinen Mitarbeitern voraussetze – auch bei seinen Anwälten:

"Moreover, Linden Lab objects to any implication that it would employ lawyers incapable of distinguishing such obvious parody. Indeed, any competent attorney is well aware that the outcome of sending a cease-and-desist letter regarding a parody is only to draw more attention to such parody, and to invite public scorn and ridicule of the humor-impaired legal counsel. Linden Lab is well-known for having strict hiring standards, including a requirement for having a sense of humor, from which our lawyers receive no exception.
In conclusion, your invitation to submit a cease-and-desist letter is hereby rejected."

(Darüber hinaus verwahrt sich Linden Lab gegen jegliche Unterstellung, dass das Unternehmen Anwälte beschäftigen würde, die nicht in der Lage sind, eine solch objektive Parodie zu erkennen. Tatsächlich ist sich jeder kompetente Anwalt darüber im Klaren, dass das Ergebnis einer Abmahnung solch einer Parodie eine Einladung wäre zu öffentlichem Hohn und lächerlich machen der juristischen Berater. Linden Lab ist bekannt für strenge Anstellungsbedingungen, die auch das Vorhandensein von Humor beinhalten und hiervon machen wir auch bei unseren Anwälten keine Ausnahme.
Schlussfolgernd müssen wir Ihre Einladung, Sie abzumahnen, hiermit zurückweisen.)

Den Originaltext gibt es hier (via intern.de).

Ob das die Lösung für den deutschen Abmahnwahn wäre: Beim juristischen Staatsexamen ein Grundgespür für Humor zu verlangen?

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

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Kategorie: Bunte Kiste

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Kommentare

  1. Arthur W. Borens meint

    1. Februar 2007 um 14:12

    „Deutsche Anwälte“ und „Spaß verstehen“ gleichzeitig wäre ein Paradoxum! In Deutschland hört mentalitätsbedingt jeglicher Spaß auf, wenn es um Geld geht, oder etwa nicht?

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