Es scheinen vermehrt Abmahnungen von der Firma Online USA Inc. durch die Rechtsanwaltskanzlei BODE & PARTNER versendet worden zu sein. Die Begründungen der Abmahnungen liegen in den Bereichen Produktinformationen sowie Buttonregel. Beispielsweise wird bei Artikelbeschreibungen bemängelt, dass diese unvollständig seien und somit der Händler den Informationspflichten nach „Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 4 1. HS EGBGB“ nicht nachgekommen sei.
Dabei werden teilweise auch sehr kuriose Vorstellungen geäußert, beispielsweise für CD-Rohlinge wird gefordert, dass „Inhalt, Altersfreigabe, Herkunftsland, Nutzung, Autor“ angegeben werden oder bei Einwegslips die „Volumina“… Klingt komisch, ist es für die Betroffenen aber natürlich nicht – und es scheint Betroffene in dreistelliger Zahl oder mehr zu geben!
Mittlerweile liegen der Anwaltskanzlei Weiß und Partner, die über die Abmahnungen in einem ausführlichen Artikel informiert, welche für 20 Branchen (von lebenden Fischen bis zu Kerzen, von Dessous bis zum Buchverlag) vor.
Wer eine solche Abmahnung erhält, sollte sich unbedingt gründlich informieren. Generell sollte man keine Unterlassungserklärungen unterschreiben, ohne sich vorher gut beraten zu lassen. Im Fall der Online USA Inc. sind die Unterlassungserklärungen laut Weiß & Partner viel zu weit gefasst…
Während die abmahnende Kanzlei Bode & Partner auf ihrer Website von nur „vereinzelten“ Abmahnungen spricht, zeigen die Kommentare auf den Artikel von RA Frank Weiß, dass es sich um Massen von Abmahnungen handelt. Damit kann wohl von einer Abmahnwelle gesprochen werden, was eine wirksame Gegenwehr erlauben dürfte. Dafür ist es wichtig, die ausgesprochenen Abmahnungen zu sammeln und sich zusammenzuschließen. Alle Infos dazu gibt es im obengenanten Artikel.
Herzlich aus Hürth
Nicola Straub
Sommer meint
Die Dame von der IHK sprach heute sogar von Abmahnungen im sechsstelligem Bereich. Viele Screenshots der abgemahnten Shops wurden anscheinend vor Firmengründung der Order Online USA gemacht (29.01.2013)
Nicola Straub meint
Ja, das liest man auch in den Kommentaren, dass die Nummern schon so vielstellig seien. Weil das aber dann doch ganz schöne Sprünge wären, wäre ich hier etwas vorsichtig. Evtl. sind in die Nummerierungen eben wirklich gezielt „Sprünge“ eingebaut worden. Denn das ist ja ein Kriterium, das gegen den Abmahner verwendet werden kann.
Das mit den Screenshots ist ja extrem elegant gemacht dann 😉
Herzlich, Nicola Straub
Dagmar Gold meint
Interessanter Hinweis zu Bode & Partner – Abmahnwelle:
Ich bin auch ein Abmahnopfer dieser Kanzlei und habe folgenden
Hinweis als Indiz für eine möglicherweise gewerbsmäßige Abmahnung:
Bei meiner Musterbestellung der Kanzlei (Anlage zur Abmahnung) wurde
als Rechnungsadresse angegeben: Max Mustermann, Georgenstraße 11,
10117 Berlin. Dies ist die Adresser der Humboldt-Universität Berlin
http://www.hu-berlin.de/ueberblick/von-campus-zu-campus/campus-mitte
http://maps.google.de/maps?hl=de&client=safari&rls=en&bav=on.2,or.r_qf.&bvm=bv.44158598,d.bGE&biw=1306&bih=771&q=Georgenstr.+11+10117+Berlin&um=1&ie=UTF-8&hq=&hnear=0x47a851dcd4eed12b:0x531351db5976948f,Georgenstraße+11,+D-10117+Berlin&gl=de&sa=X&ei=kX5RU …
(Anm. d. Red.: Diese Passage wurde gelöscht, da sehr spekulativ und diffamierend.)
Im Übrigen wird vermutet (vgl. Internet), dass es sich bei der Order Online USA, Inc.
um eine Firma handelt, die ausschließlich zu dem Zweck der
geschäftsmäßigen Abmahnung gegründet wurde.
Ebenfalls fragwürdig ist die Prozessvollmacht.
Fraglich ist, ob die angeblich berechtigte Firma Order Online USA Inc
überhaupt rechtmäßig beauftragt hat (es steht keine Adresse da,
Unterschrift ist seltsam geschrieben „Peter“ als kopierte Signatur,
die nicht typisch für die mir bekannte amerikanische Schreibweise
ist). Hier kann die Rechtmäßigkeit der Beauftragung von Bode &
Partner sowieso in Zweifel gezogen werden.
Außerdem ist bei meiner, und bei allen anderen Abmahnungen dieser
Kanzlei (vgl. Internet), das Datierungs- und Fristdatum fast
identisch- das ist ein Indiz für die mögliche Unrechtmäßigkeit der
Abmahnung.
Horst meint
hmm….
also ich würde, wenn ich betroffen wäre, so jemanden aus dem Stand in die Fresse hauen, dass wäre es mir wert!
Nicola Straub meint
Hiervon möchte ich mich – für die gesamte Shopanbieter-Crew – distanzieren. Ich kann verstehen, dass mancher sehr sehr dünnhäutig geworden ist, wie es dieser Kommentar deutlich macht.
Aber es gibt, vor allem in diesem Fall vermutlich, sehr gute juristische Gegenwehr-Möglichkeiten, wenn ich auf die hilfreichen Kommentare hier und zum Artikel von Weiß und Partner sehe…
Herzliche Grüße
Nicola Straub
Dagmar Gold meint
Das Problem dabei ist, dass juristische Gegenwehrmöglichkeiten für das betroffene Unternehmen teuer sind, und letztendlich bleibt das Unternehmen auf den Kosten sitzen, meiner Erfahrung nach. Weiß und Partner ist letztendlich, wie andere Anwälte auch, Nutznießer dieser Abmahnwelle. Ich gebe außerdem zu bedenken, dass sich innerhalb der letzten 5 (sic!) Jahre die Anzahl der Juristen in Deutschland mehr als verdoppelt hat. Deutschland hat somit mit Abstand die höchste Anwaltsdichte auf der gesamten Welt.