Gestern veröffentlichte Karin Seidel die zweite Folge ihrer Internet & Recht-Serie bei Akademie.de. Diesmal geht es um die juristischen Fallstricke rund um Markenverstöße. Sei es bei der Keyword-Werbung, bei den Meta-Tags oder in URLs, überall drohen Verstoße und damit kostenpflichtige Abmahnungen oder Schlimmeres.
Die deutsche Blog-Welt amüsierte sich erst kürzlich um die – nett umschrieben – ausgesprochen ‚ungeschickten‘ Vorstöße von Vater Klum gegen angebliche Markenrechtsverstöße des Werbebloggers (an vielen Stellen
höchst amüsant nachzulesen). Aber schon der zweite Fall, der jüngst die Blogwelt bewegte, zeigt, wie leicht man ganz unwissentlich in die Markenrecht-Falle gehen kann: Der Shopblogger benutzt gutgläubig ein Standard-Template seiner Blogsoftware. Die aber setzt den jeweiligen Eintragstitel in größter Formatierung in den Kopf der Detailseiten. Dadurch fand sich eine Seite im Shopblogger-Blog mit einem Eintrag über das Sozialgericht Bremen mit einem Seitenkopf, der für Leute, die via Suchmaschine direkt darauf stoßen als eine Seite des Sozialgerichtes missverstanden werden könnte. Es folgte eine Abmahnung, die gottseidank ‚friedlich‘ aus der Welt geschaffen werden konnte.
Eindeutiger mag man hoffen, wird die Lage bei Keyword-Advertising sein – aber weit gefehlt, wie die widersprüchlichen Urteile unterschiedlicher Gerichte zu diesem Thema zeigen. Es bleibt also, bei Markennennungen – egal wo – immer sehr sensibel zu sein. Der aktuelle Artikel bei Akademie.de bietet hierfür Hilfestellungen.
Herzlich aus Hürth
Nicola Straub