Auf eBay geht bei den Haftungs-Ausschlusserklärungen offensichtlich vieles durcheinander. So findet sich bei vielen (Privat-)Versteigerungen der Hinweis: "Garantie oder Rückgabe nach dem neuen EU-Gesetz" seien ausgeschlossen.
Dass es ein solches EU-Gesetz gar nicht gibt, welche Haftungsausschlüsse wie erklärt werden können oder eben nicht – und wie das nochmal war mit "Garantie", "Mängelhaftung" etc., beschreibt der erste Teil einer neuen Folge mit juristischen Artikeln von Karin Seidel bei akademie.de.
Herzlich aus Hürth
Nicola Straub