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Aktuelle Seite: Startseite / Marketing / Verfrühter Vertragsschluss „aus Versehen“
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Verfrühter Vertragsschluss „aus Versehen“

23. Juni 2009 von Nicola Straub

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Wie der Vertragsschluss in Onlineshops optimal gestaltet sein muss, ist einigermaßen klar:

  1. Im Shop wird ein unverbindliches Verkaufsangebot unterbreitet, im Checkout erzeugt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot (nur so darf man im Checkout über den Kunden Bonitätsauskünfte etc. einholen).
  2. In einer Mail wird der Kunde bezüglich seiner Rechte und Pflichten im Rahmen des Fernabsatzgesetzes belehrt.
  3. Danach erst wird das Kaufangebot angenommen – der Kaufvertrag kommt zustande.

Allerdings kann es passieren, dass – obwohl obiger Ablauf geplant war – ein Vertragsaubschluss "aus Versehen" schon vorher zustande kommen kann, z.B. durch bestimmte Formulierungen in Schritt Nr. 2.

Wie das geschehen kann und – viel wichtiger – wie man dies vermeiden kann, erläutert Ulrich Hafenbradl heute auf internet WORLD Business. Fazit: Unbedingt lesen und die eigenen Mails auf diese Stolperstricke überprüfen!

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

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Kategorie: Marketing Stichworte: Fernabsatzgesetz

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