Wie der Vertragsschluss in Onlineshops optimal gestaltet sein muss, ist einigermaßen klar:
- Im Shop wird ein unverbindliches Verkaufsangebot unterbreitet, im Checkout erzeugt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot (nur so darf man im Checkout über den Kunden Bonitätsauskünfte etc. einholen).
- In einer Mail wird der Kunde bezüglich seiner Rechte und Pflichten im Rahmen des Fernabsatzgesetzes belehrt.
- Danach erst wird das Kaufangebot angenommen – der Kaufvertrag kommt zustande.
Allerdings kann es passieren, dass – obwohl obiger Ablauf geplant war – ein Vertragsaubschluss "aus Versehen" schon vorher zustande kommen kann, z.B. durch bestimmte Formulierungen in Schritt Nr. 2.
Wie das geschehen kann und – viel wichtiger – wie man dies vermeiden kann, erläutert Ulrich Hafenbradl heute auf internet WORLD Business. Fazit: Unbedingt lesen und die eigenen Mails auf diese Stolperstricke überprüfen!
Herzlich aus Hürth
Nicola Straub