Vorsteuerabzug auf der Basis elektronischer Rechnungen ohne qualifizierter Signatur werden vom Finanzamt nicht mehr anerkannt, berichtete Peter bereits. Nun fand der Heise Verlag noch eine weitere Stolperfalle, diesmal bei den (signierten!) Rechnungen der Telekom.
Sauer aufstoßen könnten nach dem Bericht auf heise online in den kommenden Betriebsprüfungen Rechnungen der Telekom, wenn sie auch Beträge für andere Anbieter – beispielsweise für Call-by-Call-Gespräche – aufweisen. Hierbei werden nämlich weder die Mehrwertsteuer-Beträge der Rechnungsanteile dieser Drittanbieter gelistet, noch werden deren Umsatzsteuer-Identnummern genannt. Beides ist jedoch seit Anfang 2004 vorgeschrieben (PDF!).
Herzliche Grüße aus Hürth
Nicola Straub