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Vorsicht, Betrug: Wie ein Shop-Verkäufer mindestens 128 Händler über den Tisch zog

14. Februar 2018 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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Über die Shopbörse von shopanbieter.de werden pro Jahr Dutzende Shops verkauft. Im Regelfall laufen diese Verkäufe für beide Seiten zufriedenstellend ab, die Parteien kommen zu einer fairen Einigung, und Shop und Verkaufspreis wechseln in gesetzlich einwandfreier Weise den Besitzer. Dass es aber auch ganz anders laufen kann, wenn eine der beiden Parteien in betrügerischer Absicht agiert, hat uns kürzlich der Online-Händler Daniel S.* berichtet. Und was er da zu erzählen hatte, wird jedem ehrbaren Händler die Haare zu Berge stehen lassen.

Vor rund zwei Jahren stellte ein gewisser Michael W. ein Verkaufsangebot auf verschiedenen Verkaufsplattformen, u.a. auf unserer Shopbörse ein. Angeboten wurde ein Drop-Shopping-Projekt mit unter der Domain bluzz.de „exklusiven Lieferantenlisten“, das mit 600.000 Produkten im Sortiment einen Jahresumsatz von 983.000 Euro erzielt habe – bei einem Gewinn von 141.000 Euro.

Daniel S. las das Angebot und nahm mit dem Verkäufer Kontakt auf. Der zeigte sich sympathisch und zuvorkommend, legte dem Interessenten umfassende Geschäftsunterlagen vor, präsentierte Belege über die Markeneintragung und sogar Amazon-Auszahlungsbelege, gab Einsicht in die Lieferantenliste. Er sagte sogar einen garantierten Umsatz von 300.000 Euro für das erste halbe Geschäftsjahr zu – sollte der nicht erreicht werden, würde er den Kaufpreis zurückzahlen, so die Garantie.

Und natürlich gehörte eine „Exklusivvereinbarung“ zum Paket, mit der der Verkäufer sich verpflichtete, das Projekt nur an einen einzigen Käufer zu übergeben. Mehrere persönliche Treffen verliefen angenehm, im März sagte S. den Kauf des Projekts zu einem Betrag von fast 60.000 Euro zu und freute sich auf die neue Aufgabe, mit der er seine Tätigkeit im eigenen Online-Shop ergänzen wollte.

128 betrogene Händler, 2-3 Millionen Euro Beute

Nie kam ihm in dieser Phase der Verdacht, einem Betrüger gegenüberzustehen.  Heute weiß er: Seit 2014 hat sein Geschäftspartner ein und denselben Shop samt eingetragener Marke innerhalb von drei Jahren an mindestens 128 Unternehmer verkauft, jeweils für Beträge zwischen 3.000 und 60.000 Euro. Zwischen 2 und 3 Millionen Euro hat sich der Betrüger damit erschlichen – und erstaunliche kriminelle Energie an den Tag gelegt, um einer Entdeckung zu entgehen.

Die aufwändigen Geschäftsunterlagen waren samt und sonders gefälscht, die angeblich „exklusive, eigenentwickelte“ Dropshipping-Schnittstelle ein verschleiertes Standard-System von JTL. Das helle, seriös wirkende Firmengebäude, in dem W. seine Käufer empfing, war nur angemietet. Und die „Exklusivvereinbarung“? Nicht das Papier wert, auf das sie gedruckt war.

„Kurz nach Abschluss des Kaufs hat sich der Verkäufer bei mir gemeldet und mir geraten, mein Geschäft unter einem neuen Namen zu starten“, erinnert sich S. „Das kam mir schon ein bisschen komisch vor, aber W. war sehr überzeugend.“ Mit dem gleichen Trick überredete der Betrüger auch alle anderen Käufer davon, für ihr neues Geschäft neue Marken eintragen zu lassen – so merkte zunächst niemand, dass ihr angeblich „exklusives“ Drop-Shipping-Projekt längst Massenware war.

Das ging auch Daniel S. erst auf, als er seine ersten Produkte auf Amazon hochlud. „Es fiel sofort auf, dass sehr viele Händler genau die gleichen Produkte zu genau den gleichen Preisen anboten wie ich“, so der Retailer. Er wurde misstrauisch und begann zu recherchieren.

In Händlergruppen traf er auf andere Betroffene und tauschte Notizen und Lieferantenlisten aus, schließlich ließ er auch die Schnittstelle von einem Fachmann unter die Lupe nehmen. Bald war ihm klar: „Der Shop war letztlich vielleicht 500 Euro wert, aber sicher keine 60.0000 Euro“. Im Juni 2016 erstattete S. schließlich Anzeige wegen „arglistiger Täuschung“ und „mehrfachem schweren Betrug“.

Die Mühlen der deutschen Justiz mahlen bekanntermaßen langsam; aber inzwischen sitzt Michael W. wegen akuter Fluchtgefahr im Gefängnis, der Strafprozess beginnt am 22. März in Oldenburg. Der Zivilprozess ist bereits durch, W. wurde dazu verurteilt, den Kaufpreis samt Zinsen zurückzuzahlen. Sein Geld wird Daniel S. trotzdem nicht so schnell wiedersehen, wenn überhaupt: Sein betrügerischer Geschäftspartner und seine Frau, auf deren Namen die Firma des Paares bis Oktober 2017 lief, besitzen angeblich keinen Hosenknopf mehr und haben Privatinsolvenz angemeldet.

S. wiederum musste nicht nur den Verlust des Kaufpreises verkraften, sondern auch Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen – nochmal knapp 20.000 Euro. Zum Glück läuft sein eigener Online-Shop recht erfolgreich. „Trotzdem hatte ich an den Ausfällen im Geschäft fast ein Jahr lang zu knappsen“, erinnert er sich.

Nachtrag am 25.4.18: Mittlerweile wurde der Betrüger zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt, seine Ehefrau kam glimpflicher davon und erhielt zweieinhalb Jahre auf Bewährung.

Frage: Wer schützt vor dem perfekten Betrug? Antwort: Keiner

In der Rückschau kann der Händler trotzdem nicht recht sagen, was er hätte anders machen können, um dem Betrüger zu entgehen. „Nachher ist man immer schlauer“, so S. „Ich hätte vielleicht angesichts der schlechten Werte in den Creditreform-Daten, die ich mir hatte geben lassen, misstrauischer sein sollen – aber der Verkäufer erklärte, die würden mit einem Hausbau zusammenhängen. Und ich hätte überprüfen sollen, ob die Marke wirklich eingetragen ist. Aber letztlich hat sich der Kerl einfach perfekt inszeniert. Da gab es keinen Anlass für Misstrauen.“

Worüber sich S. aber noch mehr ärgert als über seine eigene Gutgläubigkeit, ist die mangelnde Unterstützung der anderen involvierten Stellen. „Als ich gemerkt habe, dass an dem Angebot etwas faul ist, habe ich bei allen Shop-Verkaufsbörsen angerufen und vor dem Angebot gewarnt. shopanbieter.de hat das Angebot gleich als nicht mehr verfügbar gekennzeichnet und die Kontaktdaten entfernt, aber bei anderen Börsen ist es noch eine ganze Zeit lang stehen geblieben“, empört sich S.

„Viele betroffene Händler haben auch bei JTL angerufen und die gewarnt, dass mit ihrem System Schindluder getrieben wird – aber die haben nur die Hände in Unschuld gewaschen und gesagt: ‚Dafür können wir nichts‘. Und sogar die Staatsanwaltschaft wusste schon seit 2014 von den Machenschaften des Betrügers, hat ihn aber weitermachen lassen, um Beweise zu sammeln – und deshalb sind ihm noch viele Händler mehr ins Netz gegangen. Und das ist wirklich eine Sauerei.“

Doch was kann man tun, damit es gar nicht erst soweit kommt?

Unser M&A-Partner Andreas Lux, Geschäftsführer der Marcedo Shopservice, wickelt nicht nur sehr erfolgreich Shop-Verkäufe ab, sondern unterstützt auch beim Kauf von etablierten Onlineshops. Wir wollten von ihm wissen, was die Geschädigten hätten tun können, damit es gar nicht erst soweit kommt.

Interessanterweise hatte Lux seinerzeit selbst einen Beratungsauftrag zu diesem Projekt und dem Mandanten mehrmals – auch schriftlich – dringend vor einem Kauf abgeraten. Da die Rahmenbedingungen des Projekts jedoch zu verlockend schienen, wurden seine klar geäußerten Bedenken aber in den Wind geschlagen und gekauft. Damit reihte sich der Mandant jedoch lediglich in die lange Reihe der Geschädigten ein.

Andreas, hast Du so etwas schon einmal erlebt?

Nein, das ist mir in den vielen Jahren meiner Beratungstätigkeit noch nie untergekommen. Aber ich glaube, das Betrügerische daran war nichts Internetspezifisches an sich. Es hätte so in jeder Branche Offline, genauso wie Online passieren können. Wichtig für den betrügerischen Verkäufer war meiner Meinung nach, dass die meisten Interessenten sicherlich sehr unerfahren im Online-Handel waren. Hinzu kam die glitzernde Aussicht, mit wenig Geld und Aufwand, viel zu verdienen.

Wie sollte man an Kaufangebote herangehen, um nicht auf einen Betrug hereinzufallen?

Unbedingt die rosa Brille abnehmen und

  • alle Zusicherungen und Versprechungen eingehend hinterfragen.
  • über den Verkäufer recherchieren und Erkundigungen einholen.
  • Zahlen und Unterlagen nur in schriftlicher und bestätigter Form (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) zur Beurteilung heranziehen und diese intensiv auf Plausibilität und Vollständigkeit prüfen.
  • persönliche Sympathien (soweit vorhanden) beiseiteschieben.

Außerdem, ist es wichtig den gesunden Menschenverstand einzuschalten und

  • misstrauisch gegenüber allen Angeboten sein, die zu schön sind um wahr zu sein.
  • sich selbst die Frage stellen, ob man sich in der Materie genügend gut auskennt, um ein Urteil fällen zu können.
  • beim kleinsten Zweifel jemanden mit den notwendigen Kompetenzen fragen, der sich mit so etwas auskennt z.B. E-Commerce-Fachleute, M&A-Berater, Unternehmensberater oder auch die örtliche IHK.

Anmerkung der Redaktion: Der Name des erwähnten Geschädigten ist uns bekannt. Wir hatten auch Einsicht in entsprechende Unterlagen.

Bildquelle: © bigstock.com/ twinsterphoto

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Kategorie: Marktplatz Stichworte: Verkaufsbörse

Reader Interactions

Kommentare

  1. T.G. meint

    15. Februar 2018 um 19:45

    Anmerkung: Das Insolvenzverfahren läuft gegen die Ehefrau von Herrn W. bereits.
    Das die Staatsanwaltschaft seit 2014 ermittelt stimmt, wir haben bereits Ende 2013 Strafanzeige wegen Betrug gestellt und bis heute keine Rückmeldung erhalten.
    VG Einer der 128 Händler

  2. Patrick meint

    15. Februar 2018 um 20:31

    Ich gehöre ebenfalls zu diesen Geschädigten. Und ich kann den Ablauf in Teilen auch so bei mir bestätigen. Michael W. hat die Sache exzellent inszeniert.

  3. Hendrik meint

    16. Februar 2018 um 00:09

    Was sich mir nicht so ganz erschließt: Der Shop hat 141 k Gewinn gemacht und wird dann für 60k verkauft.
    Dieser absurd niedrige Kaufpreis muss den Käufer doch von Anfang an mehr als stutzig machen.
    Imho geht das doch fast in den Tatbestand der Hehlerei.

    • Peter Höschl meint

      16. Februar 2018 um 07:34

      So ist das mit den Angeboten die zu schön sind um wahr zu sein. Klar, hätte das stutzig machen müssen.

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