Das neue Verpackungsgesetz betrifft auch den Onlinehandel. Wer Abmahnungen vermeiden will, lizenziert und registriert seine Verpackungen. Der Grüne Punkt informiert, was zu tun ist.
Durch das Verpackungsgesetz müssen sich auch Onlinehändler und Betreiber kleiner Onlineshops an einem dualen System, wie dem Grünen Punkt, für die spätere Entsorgung und das Recycling ihrer Verpackungen beteiligen – und neu (!) bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) auf der Plattform LUCID registrieren. Auf LUCID geben die betroffenen Unternehmen ihre Stammdaten und die durch sie vertriebenen Markennamen ein. Mindestens einmal pro Jahr sind in diesem Onlineregister Meldungen zu den jährlich in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen abzugeben. Außerdem muss der Händler sicherstellen, dass Verpackungen von Produkten, die er von anderen Herstellern bezieht, am dualen System teilnehmen. Diese Pflichten gelten auch dann, wenn nur kleine Verpackungsmengen in Verkehr gebracht werden. Wer das nicht tut, riskiert Abmahnung und letztlich Vertriebsverbot (§9 VerpackG)!
Der Grüne Punkt hat mit www.verpackgo.de ein spezielles Tool entwickelt, das online schnell und einfach die Beteiligung der Verpackungen möglich macht. Via verpackgo.de gelangt man auf den Lizenzrechner, bei dem nur wenige Daten einzugeben sind und der Vertrag direkt abgeschlossen werden kann. Nach Vertragsabschluss unterstützt ein Registrierungsassistent bei der Registrierung auf LUCID. VerpackGO – ein rechtssicheres Tool auch für kleine Mengen.
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