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Aktuelle Seite: Startseite / Marketing / Double-opt-in Bestätigungsmail kein Spam
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Double-opt-in Bestätigungsmail kein Spam

25. Januar 2007 von Nicola Straub

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Wer Newsletter oder andere regelmäßige Mails versenden möchte, benötigt eine nachweisbare Einverständniserklärung der Empfänger. Rechtlich wasserdicht geht dies nur mit dem Double-opt-in-Verfahren, um Fremdeinträge in das Versandverzeichnis auszuschließen.

In der Vergangenheit erschreckte ein Urteil, nachdem die Aufforderungsmail zur Bestätigung eines Mail-Abonnements selbst bereits als (verbotene) Spam anzusehen sei. Das Amtsgericht München beschied nun, dass diese Mails sehr wohl erlaubt seien.

Der Kläger, laut intern.de ein "einschlägig bekannter Münchner Anwalt", hatte an einem einzigen Tag vier Mails mit der Aufforderung zur Bestätigung eines Mailabonnements an vier unterschiedliche Mailadressen erhalten. Daraufhin klagte er auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Versender.

Doch das Amtsgericht München wies diese Klage nun ab, weil eine unzumutbare Belästigung nicht vorläge. Zwar bestünde das Recht, unerwünschte Werbemails abzuwehren. Aber wenn solche Bestätigungsaufforderungen verboten würden, würde jeglicher Verkehr auf elektronischem Postwege dermaßen ‚rechtlich riskant‘, dass er faktisch verhindert würde. Und weiter erläutert das Amtsgericht in einer Presseerklärung (PDF, 23 kb):

"Viele Internetnutzer wollten gerne die Möglichkeit, Informationen und Werbung aus dem Netz zu beziehen sowie Bestellungen aufzugeben. Es müsse möglich sein, erwünschte Emails zu versenden und gleichzeitig die missbräuchliche Eintragung in Email-Verteiler auszufiltern. Hierfür sei das vom Antragsgegner benutzte Verfahren, das sog. Double-Opt-In-Verfahren, ein geeigneter Mechanismus. Durch einfaches Wegklicken beziehungsweise allein durch Nichtreaktion auf die Bestätigungsanforderung sei sichergestellt, dass weitere Emails nicht mehr zu erwarten seien. Es war daher dem Antragssteller zumutbar, durch einfaches Abwarten und Nichtstun der Aufforderung zur Bestätigung nicht zu folgen."

Das erfrischend praxisnahe Urteil ist rechtskräftig.

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

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Kategorie: Marketing

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