Manchem Hersteller ist es ein Dorn im Auge, dass seine Produkte am kontrollierten Vertriebsnetz vorbei auch über eBay gehandelt werden. Doch dagegen vorzugehen ist nicht einfach. In den USA hat ein Shampoo-Hersteller jetzt einen neuen Kniff ersonnen, den eBay-Verkäufern das Leben schwer zu machen:
Er verbot dem Händler, Fotos der Shampoo-Flaschen zu verwenden. Allerdings waren in diesem Fall gar nicht urheberrechtlich geschützte Produktfotos des Herstellers verwendet worden, sondern eigene Fotos der Flaschen.
Da nach Ansicht der Hersteller-Anwälte aber das Flaschendesign selbst urheberrechtlich geschützt seien, verbot das Unternehmen dem Händler also kurzerhand das Fotografieren seiner Produkte! Ein netter Versuch – aber auch in den ansonsten in rechtlicher Hinsicht komplett verrückten USA hat ein solches Verbot keine rechtliche Basis, wie eine Recherche des Blogs BoingBoing ergab.
Herzlich aus Hürth
Nicola Straub
Fiona meint
Der Link zu BoingBoing funktioniert leider nicht.
Abgesehen davon gibt es m.E. doch eine rechtliche Basis für dieses Herstellerverbot geben: Es gibt nämlich ein Markenrecht. Demnach ist es nicht erlaubt, ungefragt x-beliebige Logos / Markeninsignien für werbliche Zwecke abzubilden bzw. gewerblich zu verwenden.
Beispiel Lego: Ich darf keine Lego-Steine fotografieren, um damit hinterher z.B. einen Flyer zu schmücken.
Herzlichst
Fiona
Nicola Straub meint
Sooo, Link funktioniert jetzt – da hatte sich ein HTML-Tag reingemogelt.
Zur rechtlichen Situation: IANAL, aber hier geht es ja nicht darum zu werben, sondern es wird etwas verkauft. Und wenn man die Ware, die den Besitzer wechseln soll, nicht zeigen darf, dann weiss ich auch nicht, wie dies gehen soll. Sollte dann einem Laden außerhalb des normalen Vertriebsnetzes (sagen wir mal Philips Reste Rampe) vorgeschrieben werden, Papprollen ueber das Produkt zu stülpen?
Ist aber ein interessanter Gedanke…
Herzlich
Nicola
Fiona meint
Aber wenn der Hersteller nicht möchte, dass seine Ware über diesen Händler bzw. über Ebay verkauft wird, ist es vielleicht tatsächlich die letzte Möglichkeit, ihm das Geschäft zu vermiesen? Oder habe ich etwas übersehen?
Herzlichst
Fiona
Nicola Straub meint
Das dachte sich die Firma wohl auch. Dennoch muss es nicht rechtlich haltbar sein. Denn wenn man ein Produkt in den Verkehr bringt, ist es nunmal im Verkehr. Und laut BoinBoings Anwalt gibt es bei den Copyrhight-Gesetzen eine ‚klare Ausnahme‘, die bei verkauften Produkten erlaubt, dass diese ‚zu Werbe- oder Verkaufszwecken fotografiert und damit beworben werden dürfen. Interessanterweise ist diese Ausnahmeklausel angeblich gerade dafür eingeführt worden, solche Kontrollen der Zweitmärkte zu verhindern (siehe BoingBoing-Link, dort in Englisch). Ich *vermute*, dass es in DE ahnlich ist, weiß es aber wie gesagt nicht genau.
Herzlich
Nicola
Fiona meint
Markenrecht macht vieles möglich – selbst unmögliches. Anderes Beispiel: Markenhändler VW und Audi dürfen seit einigen Jahren nur noch dann beide Marken im Sortiment haben, wenn beide Marken räumlich weit von einander getrennt präsentiert werden. Das gilt fürs Autohaus genauso wie für eine Anzeige. Wenn sich ein Händler nicht mehr daran hält, wird er eben nicht mehr beliefert.
Wie gesagt, ich bin kein Jurist und wundere mich selbst oft über sehr eng gefasste Paragrafen. Amerika und Deutschland sind in juristischen Dingen gewiss nicht zu vergleichen.
Nicola Straub meint
Also ich habe das Ganze mal den E-Commerce-Anwälten bei openBC zur Diskussion gestellt. Es ist bei uns praktisch genauso wie in den USA, es gibt einen ‚Erschöpfungsgrundsatz‘. Wenn Hersteller das Produkt in den Verkehr gebracht haben, darf es auch zu Werbe-/Verkaufszwecken fotografiert (und dargestellt) werden. Ziel dieses Grundsatzes ist es – ebenso wie in den USA – zu verhindern, dass Hersteller die Verkaufsströme total kontrollieren können.
https://www.openbc.com/cgi-bin/forum.fpl?op=showarticles&id=2582582
Zu Deinem VW-Audi-Beispiel: Was die Firmen in direkten Lieferverträgen vereinbaren ist ihnen ja freigestellt – das ist aber eine ganz andere Sache, als (vertraglich nicht gebundene) Dritte in ihren Rechten beschneiden zu wollen. Oder ganz praktisch: Wenn ein Autohändler Autos aller Marken verkaufen will, darf er das tun. Er muss halt sehen, wo er sie herbekommt, bei Gebrauchten ist das ja auch durchaus üblich.
Herzlich
Nicola
Nature to Print meint
Akademie.de bringt einen Beitrag zum Thema Fotorecht. Der kommt gerade richtig, weil’s doch unlängst eine Debatte darum gab, ob ein Hersteller einem Ebay-Händler verbieten kann, ein Produkt zu fotografieren. Nach der Lektüre des Artikels Fotorecht aus pra
Fiona meint
Akademie.de erhellt mit einem Artikel „Fotorecht aus praktischer Sicht“ http://www.akademie.de/gestalten/digitalfotografie/tipps/digital-fotografieren/fotorecht.html
Visual Dreams Produktfotografie meint
Das ganze wäre auch ein Ding gewesen. Wir haben selbst schon Abmahnungen von Herstellern erhalten aber die erwiesen sich glücklicherweise alle als Haltlos. (Ging um Produktfotografie im Bereich Stockfotos, das ist rechtlich noch mal eine andere Sache)
Ich frage mich bei soetwas immer was die Hersteller dagegen haben. Zum einen werden Ihre Produkte dadurch verkauft und selbst wenn nicht ist es kostenlose Werbung für den Hersteller sofern der Verkaufszusammenhang nicht Rufschädigend oder die Produktfotografie selbst qualitativ minderwertig ist sehe ich keinen Schaden den eine Marke respektive ein Hersteller dadurch zu befürchten hätte.
Naja, manche stellen sich halt gern selbst ein Bein 😉
fotoARION meint
Bezüglich den Legosteinen im Kommentar von Fiona. Gott sei Dank gibt es in China eine Marke ENLIGHTEN, ebenfalls ein Kinderspielzeug mit Bausteinen, welche wohl nichts gegen Fotos Ihrer Produkte einzuwenden haben.