Es war nicht anders zu erwarten: Mittlerweile häufen sich die Abmahnungen wegen veralteter Widerrufsbelehrung. So meldet beispielsweise die IT Recht Kanzlei bereits seit einiger Zeit, dass vermehrt Abmahnungen bei ihr eingehen. Und sie dürfte nicht die einzige Kanzlei sein, die aktuell von einem entsprechenden Kunden-Zustrom betroffen ist.
Man kann es gar nicht oft genug „predigen“: Seit dem 13.06. gilt nun schon das neue VLLR und damit neue Vorgaben für die Widerrufsbelehrungen. Bitte unbedingt die eigenen Texte überprüfen und anpassen – Verstöße sind einfach zu googlen und so haben es Abmahner wirklich leicht!
Und dies gilt sowohl für die Widerrufsbelehrungen in Shops, als auch insbesondere bei ebay, wo es ebenfalls noch haufenweise fehlerhafte Belehrungen gibt, wie dieser Facebook-Post belegt:
Die Ursache für die fehlerhaften Belehrungen hier liegt – so vermuten einige Händler – in den unterschiedlichen Dienstprogrammen, über die die Artikel bei ebay online gestellt werden.
Umfassende Infos und Tipps zur Neugestaltung der Texte geben die mit Protected Shops zusammen erstellten Gratis-Ratgeber:
Herzlich aus Hürth
Nicola Straub