• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
  • Mail-Icon
  • RSS-Icon
  • G+-Icon
  • Twitter-Icon
  • Facebook-Icon

Blog für den Onlinehandel

das Zentralorgan der deutschen Onlinehändler-Szene

Das ist Ihr Onlineshop wert
  • Home
  • Kostenlose Unternehmensbewertung
  • Verkaufsbörse
  • News & Artikel
  • Ratgeber
  • Über uns
Aktuelle Seite: Startseite / Recht & Datenschutz / Achtung – Gefälschte Abmahnungen
0

Achtung – Gefälschte Abmahnungen

15. März 2011 von Nicola Straub

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

Jetzt informieren: Onlineshop verkaufen

Wie Wortfilter berichtet, haben manche Händler gefälschte Abmahnungen erhalten, in denen vorgeblich Claudia Bergfeld durch RA Clemens Rasch wettbewerbsrechtliche Vergehen abmahnt und entsprechend Geld gefordert wird.

Weder Claudia Bergfeld noch RA Rasch haben mit diesen Abmahnungen etwas zu tun. Herrn RA Rasch als Urheber der Schreiben vorzutäuschen ist allerdings schon sehr trickreich, da dieser durchaus als abmahnender Anwalt (allerdings vor allem bei Urheberrechtsvergehen und im Auftrag der Musikindustrie) im Netz bekannt ist.

Ein Anhaltspunkt dafür, dass die Abmahnung eine Fälschung ist, bietet der im Schreiben genannte Titel „Fachanwalt für Internetrecht“, denn einen solche Fachanwalts-Titel gibt es nicht.

Als Fälschungen sind die Abmahnungen nichtig und können ignoriert werden, Axel Gronen rät jedoch dazu, Strafanzeige wegen Betrugsversuches sowie ggf. Urkundenfälschung (der mitgesendeten Vollmacht) zu stellen. Die Urheber dieser miesen Masche sollten – so hofft Gronen – über die genannte Kontoverbindung leicht ausfindig zu machen sein.

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

  • teilen  
  • twittern 
  • teilen 
  • teilen 
  • mitteilen 
  • E-Mail 
  • drucken 
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (Noch keine Bewertungen)
Lädt...

Auch interessant

  • Abmahnungen wegen Verstößen gegen die Textilkennzeichnungsverordnung mehren sich
  • KartonstapelAbmahnfalle Verpackungsgesetz: Noch nicht bei LUCID registriert?
  • Webinar-Aufzeichnung: So mahne ich als Händler erfolgreich ab (wenn es gerechtfertigt ist)
  • Experten-Webinar: So mahne ich als Händler erfolgreich ab (wenn es gerechtfertigt ist)

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Abmahnung

Haupt-Sidebar (Primary)

Newsletter abonnieren

Über 7.000 Newsletter-Abonnenten erhalten bei neuen Verkaufsofferten eine kurze Info ins Postfach. Kostenlos, jederzeit kündbar. Nutzen auch Sie diesen Infovorteil!

Keine Datenweitergabe!

Unsere Sponsoren

Unternehmen verkaufen

Hostingsponsor

Logo von Estugo

Footer

Newsletter abonnieren

Bei neuen Artikeln eine kurze Info ins Postfach, kostenlos, jederzeit kündbar. Keine Datenweitergabe!

Wichtige Links

  • Datenschutz
  • Impressum
  • Archiv

Schlagwörter

Abmahnung Amazon Amazon Förderprogramm amazon marketplace Businessplanung Controlling Datenschutz E-Commerce Analyse ebay Facebook Geschäftsklima Google Gütesiegel Internationalisierung Know-how Kundenbindung Local Heroes Logistik Magento Marktanalyse Marktplatz Marktplätze Multi Channel Open Source Shopsysteme Payment Preisportale Pressemitteilungen Presseschau Recht SEO Shop-Marketing shopanbieter to go Shop Software Shopsuche Social Commerce Sortimentssteuerung Stationärgeschäft Studien UdZ Usability Veranstaltungen Verkaufsbörse Weihnachtsgeschäft Weiterbildung Zukunft des Handels