Online-Händler, aber auch alle anderen Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden, benötigen oftmals nur etwas externe Hilfestellung. Deshalb gibt es verschiedene Fördermaßnahmen, um Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit durch die Inanspruchnahme einer Unternehmensberatung wiederherzustellen.
In Rahmen der Beratung wird üblicherweise untersucht, woher die Schwierigkeiten stammen, was dagegen unternommen werden kann und wie dies geschehen soll.
Als registrierter BAFA-Berater, konnten wir bereits gute Erfahrungen mit dem Förderprogramm BAFA – Unternehmensberatung sammeln. Als finanzielle Unterstützung wird ein Fördersatz von 90 % der Beratungskosten, dies kann im Maximalfall ein Zuschuss von 2.700 Euro bedeuten, unter gewissen Bedingungen gewährt.
Alle Infos zum Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Interessant ist auch, dass, ebenfalls unter gewissen Bedingungen, die Möglichkeit besteht, geförderte Folgeberatungen mit einem Fördersatz von jeweils 50 – 80%, zu beanspruchen. So könnte die erste Beratung die Erfassung der IST-Situation und Erarbeitung von Sofortmaßnahmen beinhalten, während es bei einer zweiten Beratung darum geht, eine Ertragsrechnung einzuführen, um sein Unternehmen künftig kennzahlenbasiert zu steuern.
Selbstverständlich, muss man nicht notleidend sein, um das BAFA Förderprogramm beanspruchen zu können. Alle allgemeinen Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung, haben die Chance auf Förderung.
Anbei eine kurze Übersicht des Fördergegenstands und der Förderhöhe:
Allgemeine Beratungen
Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Spezielle Beratungen
Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die
- von Frauen geführt werden.
- von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
- von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
- zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
- zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
- zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
- zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
- zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
- zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.
Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung erhalten für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzlich können Unternehmen in Schwierigkeiten zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung eine weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.
Förderhöhe
Unternehmensart | Bemessungsrundlage | region | Fördersatz | maximaler Zuschuss |
---|---|---|---|---|
Junge Unternehmen nicht länger als 2 Jahre am Markt | 4.000 Euro | neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) | 80 % | 3.200 Euro |
Region Lüneburg | 60 % | 2.400 Euro | ||
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) mit Berlin und Region Leipzig | 50 % | 2.000 Euro | ||
Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung | 3.000 Euro | neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) | 80 % | 2.400 Euro |
Region Lüneburg | 60 % | 1.800 Euro | ||
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) mit Berlin und Region Leipzig | 50 % | 1.500 Euro | ||
Unternehmen in Schwierigkeiten | 3.000 Euro | alle Standorte | 90 % | 2.700 Euro |
Alle Infos zum Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.