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Achtung Amazonfalle Mindestgebühren

Bekannt ist ja, dass die Amazon-Gebühren für die meisten Produktkategorien bei 15% vom Bruttopreis (also 17,85% vom Netto-Verkaufspreis) liegen. Soweit, so bekannt. Weniger bekannt sind jedoch möglicherweise die Mindestgebühren von 0,50 Euro je verkauften Artikel.

Dies bedeutet, dass bei Produkten unter 3,30 Euro Brutto-Verkaufspreis die Amazon-Gebühr nicht 15% sondern gute gerne das Doppelte oder noch mehr betragen kann. Bei einem Produkt für 1,50 Euro Verkaufspreis, wären es also 33,3% Amazon Verkaufsgebühr.

Da hilft es auch nichts, wenn der Kunden 20 Stück von diesem Artikel auf einmal kauft. Der Warenkorb beträgt dann zwar 30 Euro, die Amazon-Gebühren aber auch gleich mal 10 Euro. Also nach wie vor 33,3%, anstatt 15%  wie man annehmen möchte. Würde der Kunde  1.000 Stück kaufen, würde Amazon demnach leckere 500 Euro Verkaufsprovision kassieren, bei einem Gesamtwert (Verkaufspreis) von lediglich 1.500 Euro.

Umgehen liesse sich dies, indem Händler Produkte unter 3,30 Euro VK einfach nur noch in höheren Versandeinheiten verkaufen würden. Also statt 1 Stück á 1,50 Euro, einfach 3 Stück á 4,50 Euro. Dann würde die gewohnte Kalkulation VK abzgl. 15% Amazon-Gebühr wieder aufgehen. Soweit, so einfach.

Geht aber nicht, da Amazon strikt nach EAN-Code listet. Und jeder EAN-Code ist mit einer – vom Hersteller vorgegebenen – Versandeinheit (VE) verknüpft. Es hilft also nichts, wenn der Händler sein Produkt mit VE = 3 bei Amazon hochlädt. Sofern ein anderer Händler dieses Produkt bereits einzeln (was grundsätzlich richtig ist, wenn der EAN-Code vom Hersteller für 1 Stück vergeben wurde) verkauft, wird das Produkt auch einzeln bei Amazon angeboten.

Folge: Er wird gegenüber dem anderen Händler zu teuer sein, da er ja zum Preis von drei Stück anbietet. Ergo wird er entweder nichts verkaufen oder er muss mit exorbitant hohen Verkaufsgebühren leben.

Lösung:

  1. Beim Lieferanten klären, ob es auch noch andere EAN-Codes für höeher VEs gibt
  2. Mit eigenen EAN-Codes zu arbeiten

Noch etwas? – bin gespannt, wer als erstes einwirft „nicht auf Amazon verkaufen“. 😉

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