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Leitfaden zur „Button-Lösung“

Die leidige Buttonlösung ist da, und in gut zwei Wochen wird es ernst: Dann wird sich allerdings auch zeigen, wie „heiß“ das Thema tatsächlich gegessen wird. Denn was jetzt von Juristen aus dem Gesetzentwurf an Handlungsbedarf herausgelesen wird, spottet der vom Gesetzgeber gemeinten Intention: Denn ursprünglich ging es ja eigentlich (nur) um eine durchaus sinnvolle Klarstellung für den Kunden nach dem Motto: „Wenn Du jetzt hier klickst, dann musst Du soundsoviel Geld bezahlen, weil Du hies hier kaufst!“

Eigentlich sinnvoll und keine große Sache…(?)

Wie gesagt, dagegen dürfte kein seriöser Händler Einwände erheben – und Zielrichtung der Regelung waren ja ursprünglich auch die sogenannten „Abofallen“. Darum wünscht der Gesetzgeber, dass zum Bestellabschluss die Ware mit den „wesentlichen Merkmalen der Ware oder Dienstleistung“ und dem Preis sowie für den Kunden ggf. hinzukommenden Kosten (Versand, zusätzliche Steuern o.ä) gelistet werden und auf dem dann absendenden Knopf klar draufstehen, dass man jetzt mit dem Klick KAUFT. (Und jeder, der wie ich von GMX regelmäßig mit Upgrades „beschenkt“ wird, weiß, dass eine solcher Zwang durchaus sinnvoll sein kann… ;-))

Prinzipiell also keine große Sache, denn die abschließende Bestellübersicht der allermeisten Shopsysteme listet die Waren mit ihren wesentlichen Merkmalen bereits und der Knopf kann ja umgenannt werden – sollte man denken. Aber wie das so ist: Es ist nicht möglich, ein Gesetz so „wasserdicht“ zu formulieren, dass feinsinnige Köpfe nicht unklare Lücken darin finden. Und aus jeder Lücke wiederum, kann man eine Abmahnung drehen!

Lücken sind Abmahnanwalts Hebel

Solche Lücken hängen sich beispielsweise daran auf, was denn die „wesentlichen Merkmalen der Ware oder Dienstleistung“ genau sind: Natürlich kann das Gesetz nicht für jede denkbare Produktgruppe auflisten, was gemeint ist: Bislang stand in der abschließenden Produkt-Auflistung bei Textilien beispielsweise meist neben einem Minibild die Angaben zu Artikelname, Farbe und Größe. Nun könnten aber Abmahner auf die Idee kommen, dass das Material und die Waschvorschriften wesentliche Artikelmerkmale sind – immerhin gibt es ja ausführliche rechtliche Vorschriften zur Kennzeichnung von Produkten in den Detailangaben bezüglich dieser Eigenschaften. Also müssen die wohl „wesentlich“ sein, also müssen sie wohl in die Produktlistung bei der Bestellung…(?)

Abmahngefahr bannen = Megaaufwand (?)

Weil erfahrungsgemäß hinter jeder Lücke bzw. jedem „Interpretationsspielraum“ auf der bösen Seite der Macht 100 abmahnbereite Anwälte und/oder Händler lauern, müssen die einschlägigen Anwälte auf der guten Seite der Macht Lösungen finden, die jeden noch so winzigen Interpretationsspielraum schließt. Und das bedeutet für Händler einen Riesenaufwand:

Denn sicherheitshalber sollen dann – folgt man dem Händlerbund – bei Textilien auch Material & Waschvorschrift, bei Wolle die Färbeart und so weiter und so fort mit angegeben werden. Dass dies zu Lasten der vom Gesetzgeber ebenfalls geforderten Übersichtlichkeit geht, wirft neue Probleme auf. Und nicht nur dies…

Fazit

Wer sichergehen will, hält sich an die ausführlichen, mühsam ausgetüftelten Tipps einschlägig erfahrener Anwälte der guten Seite, beispielsweise mit dem Leitfaden der IT-Rechts-Kanzlei (PDF), der auch Beispiele für Bestellübersichtsseiten enthält. Auch das Shopbetreiber-Blog hält ein Beispiel für eine Bestellübersichts-Seite (PDF) vor und bei der t3n listet Rechtsanwalt Thomas Schwenke in einer FAQ auf, was zu tun ist, um der „Buttonregelung“ gerecht zu werden.

Letzterer findet übrigens „die Button-Lösung leicht übertrieben“. Allerdings: Wenn Juristen Gesetze machen, kommen meinem Empfinden nach regelmäßig immer umfangreichere Werke heraus, als die zuvor Vorhandenen*. Zu hoffen bleibt, dass die Gerichte von Anfang an und konsequent jedem „Auslegungs-Surfenden Abmahner“ das Wasser ablässt und damit die Flammen um die „Buttonlösung“ löscht.

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

*Als Politiker noch selbst Gesetze machten, waren diese ebenfalls enorm interpretierbar und hatten Lücken – waren aber immerhin deutlich schlanker 😉

** Die Hoffnung stirbt bekanntlich zum Schluss 😉

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