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Sogar mit Vorkasse lässt sich betrügen

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Wer bisher dachte die Vorkasse wäre für den Händler eine sichere Zahlart, muss sich jetzt eines Besseren belehren lassen. Zugegeben, es ist ein durchaus kniffliger Trick den sich die Onlinebetrüger da einfallen haben lassen. Und bedingt möglicherweise eine (Aufmerksamkeits-)Lücke beim Händler.

Betrug über Vorkasse geht doch

Wie in einem XING-Forum berichtet wird, bestellen Betrüger per Vorkasse bei Onlineshops. Nachdem der Betrag mit Angabe der offensichtlich passenden Auftargsnummer eingeht, verschickt der Onlinehändler im guten Glauben die Ware.

Soweit, so gut. Das böse Erwachen kommt einige Zeit später. Dann nämlich wenn er den Anruf eines vermutlich erbosten Anruf des vermeintlichen Kunden erhält.

Dieser hat das Geld nämlich im Glauben der Reservierung einer Urlaubsreise bzw. Buchung eines Urlaubsappartements überwiesen. Die durchaus findigen Online-Betrüger vermieten offenbar Appartements, wobei als Zahlungsinformation die Bankverbindung und Auftragsnummer des Shop-Betreibers angegeben wird, in dem sie vorher Ware bestellt haben.

Die genaue Rechtslage ist, zumindest uns, noch unklar. Haftet der Shop-Betreiber für den Schaden, auch wenn aus dem Überweisungsbeleg kein Anhaltspunkt für eine Fehlüberweisung ersichtlich ist, zum Beispiel falscher Empfängername, Erwähnung im Verwendungszweck „Urlaubsappartement“, „Hotel Riviera“ etc.?

Banken müssen Empfängerdaten nicht mehr abgleichen

Erleichtert wird die Betrugsmasche möglicherweise dadurch, dass Banken seit Ende letzten Jahren nicht mehr verpflichtet sind, die Kontonummer mit dem Namen des Kontoinhabers abzugleichen.

gefunden im Newsletter des eCommerce Leitfaden

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