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Amazon setzt Händlern bei der Preisgestaltung Daumenschrauben an

Hitmeister berichtete gestern in einer Pressemitteilung, dass Amazon seinen Händlern ab April strikte Vorgaben für die Preisgestaltung geben will. Tatsächlich schreibt Amazon in den „Informationen zur Preisgestaltung“:

„Um Käufern auf Amazon.de die bestmöglichen Kaufoptionen zu bieten, wird Amazon ab dem 31. März von allen Verkäufern, die unter den Amazon.de Teilnahmebedingungen verkaufen, Preisparität verlangen. Für diese Verkäufer bedeutet Preisparität, dass der Artikelpreis und der Gesamtpreis (insgesamt zu zahlender Preis, ohne Steuern) für alle Artikel, die ein Verkäufer auf Amazon.de anbietet, im Vergleich zu anderen nicht ladengeschäftgebundenen Vertriebskanälen dieses Verkäufers, grundsätzlich gleich günstig oder günstiger sein müssen.“


Laut Hitmeister gehören zu diesen Vertriebskanälen auch die eigenen Onlineshops der Händler: „Zu den nicht ladengeschäftgebundenen Vertriebskanälen zählt auch der eigene Online Shop eines Verkäufers.“, Amazon selbst listet zudem Bestellkataloge, Mobilgeräte-Applikationen sowie „Börsen von Dritten, z.B. ebay“.

Hitmeister fühlt sich darum (vermutlich zu Recht) von dieser Preisgestaltungs-Daumenschraube Amazons gegenüber den angeschlossenen Händlern getroffen. In der Hitmeister-Pressemeldung werden empörte Händler zitiert und von deren Reaktionen berichtet:

Eine Umfrage des Amazon Marketplace-Mitbewerbers www.hitmeister.de unter seinen gewerblichen Verkäufern hat ergeben, dass 90% empört von der neuen Amazon-Vorgabe sind:

„Wo Gebühren anfallen, müssen diese auch in den Preisen einkalkuliert werden, sonst legt man drauf. Amazon hat unverschämt hohe Gebühren. Außerdem beschneidet dies die freie Marktwirtschaft.“

„Diese Preisparität ist für uns nicht hinnehmbar.“

„Dies ist immer noch ein freies Land, mit einer funktionierenden Marktwirtschaft. Dies werden wir uns ganz sicher nicht von Amazon einschränken lassen, es gibt ja Gott sei Dank viele Marktplätze….“

Es haben sich daher 45 % der gut 100 antwortenden Verkäufer entschlossen, einen Teil bzw. alle Angebote auf Amazon Marketplace zu löschen. Weitere 30 % werden nichts an Ihren Preisen ändern. Vor diesem Hintergrund und auch aufgrund der Unklarheit der rechtlichen Lage, bleibt abzuwarten, inwieweit die Vorgabe zur Preisparität von Amazon tatsächlich von den Verkäufern umgesetzt wird.

Zudem zieht Hitmeister die kartellrechtliche Zulässigkeit dieser Maßnahme in Frage, ob beim Kartellamt bereits eine entsprechende Prüfung beantragt wurde, bleibt jedoch offen.

Fraglich ist allerdings ganz grundsätzlich, ob und wie Amazon die Einhaltung dieser Regeln verfolgen und welche Maßnahmen tatsächlich bei Nichteinhaltung ergriffen werden. In der Ankündigung droht Amazon einen Ausschluss solcher Händler an:

„Verkäufer, die nicht bereit sind, Preisparität zu bieten, sollten ihre Angebote entfernen, da Verkäufer, die unsere Geschäftsbedingungen nicht einhalten, das Recht auf Amazon.de zu verkaufen verlieren werden.“

In der Realität wird es vermutlich schwer fallen, alle Preise zu kontrollieren – zumal bei findigem Bundeling, unterschiedlichem Artikelzuschnitt oder zusätzlichen Services eine direkte Vergleichbarkeit von Angeboten gar nicht gegeben ist. Dennoch ist es schon ein enorme Einschränkung, wenn Händlern per „Amazon-Erlass“ nun die freie Gestaltung von Sonderaktionen und Spezialangeboten in ihren Shops mehr verboten sein sollten.

Was denken Sie über diese neue Regelung?

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

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