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Abmahnung wegen Einsatz von Sofortüberweisung

Wie im OXID Userforum diskutiert, wurde letzte Woche ein Onlineshop wegen der Verwendung von Sofortüberweisung als Bezahlmethode von der Verbraucherzentrale in Berlin abgemahnt. Bei der Bezahlung mit Sofortüberweisung muß PIN und TAN auf der Seite von Sofortüberweisung eingeben werden. Dies verstößt laut Abmahnungsbegründung gegen die AGB der Banken. Dadurch ändert sich die Haftungsverteilung im Missbrauchsfall zum Nachteil des Verbrauchers und darauf müsse hingewisen werden.

Sofortüberweisung nimmt in der Diskussion dazu wie folgt Stellung: "Wir haben bereits im Februar 2007 die Versicherung abgeschlossen, die uns erlaubt, Käufer gegen PIN/TAN Betrugsfälle, sogar Phishing und Pharming zu schützen. Die Versicherung wird an verschiedenen Stellen (Webseite, Zahlungsformular) bei uns erwähnt.Die Verbraucherzentralen scheinen den Hinweis auf diese Versicherung allerdings jetzt bei den Händlern zu vermissen. Da wir das Gespräch mit den Verbraucherzentralen suchen, haben wir nun den von Ihnen bereits genannten Text abgesprochen. Leider wurde uns keine Zeit gegeben, diesen auch an unsere Kunden zu kommunzieren, bzw. unser Email vor 4 Tagen kam bereits zu spät."

Und verspricht die Abmahnkosten des Beklagten zu übernehmen.

Nachdem Sofortüberweisung bei Einführung Anfang letzten Jahres von den Händlern sehr kontrovers diskutiert und kritisch beäugt wurde (Anm.d.Red.: Was zu einem guten Teil vor allem aber auch an der damals schlechten Außenkommunikation gelegen haben könnte.), scheint sich diese Paymentlösung mehr und mehr zu etablieren. So ist diese Zahlungsart im E-Commerce mittlerweile immer häufiger, auch in größeren Angeboten wie z.B. Conrad Electronics, anzutreffen. Ganz im Gegensatz zum großen Gegenspieler giropay, zumindest meiner gefühlten Einschätzung nach.

Interessant auch, daß die genannte Diskussion um diese Abmahnung einige Händler offensichtlich dazu bringt Sofortüberweisung nun doch bzw. noch früher als geplant einzusetzen. Man hätte ja auch das Gegenteil befürchten können. Schließlich geht unter Deutschlands Onlinehändler nach wie vor die Abmahnangst um.

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