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IT-Recht im Juli – Ein Rückblick für Online-Händler

Für den Online-Handel brachte der Monat wieder einige interessante Urteile und Entscheidungen mit sich. Der Bundesgerichtshof beispielsweise sprach zu Beginn des Monats eine Grundsatzentscheidung und stärkte die Rechte der Anonymität bei abgegebenen Bewertungen. Welche neuen Urteile und Gesetze Online-Händler im Juli außerdem wichtig waren, haben wir für unsere Leser zusammengefasst.
Anonyme Bewertungen: Kein Auskunftsanspruch der Betroffenen

Mit einem für Online-Händler wenig erfreulichem Urteil begann der Bundesgerichtshof den Monat: Das Gericht hatte den Auskunftsanspruch eines Arztes gegen eine Internetplattform zurückgewiesen und die Anonymität der Verfasser gestärkt (Urteil vom 1. Juli 2014, Az.: VI ZR 345/13). Anlass war die anonyme Äußerung in einem Internet-Bewertungs-Portal, gegen das der Betroffene Auskunft in Bezug auf die Kontaktdaten verlangte. Der Betreiber eines Internetportals ist nach Auffassung der Karlsruher Richter nicht befugt, ohne Einwilligung des Nutzers dessen personenbezogene Daten zur Erfüllung eines Auskunftsanspruchs wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung an den Betroffenen zu übermitteln.

Unberechtigte Kontensperrung: Händler geht gegen Amazon vor

Im Juli fasste einen Online-Händler den Mut und setzte sich gegen den Online-Riesen Amazon zur Wehr. Er verklagte das Unternehmen wegen seiner Kontensperrung, die er aufgrund eines unberechtigten Plagiatsvorwurfes erhalten hat. Andere Online-Händler, denen ähnliches widerfahren ist, warten nun mit Spannung auf eine positive Entscheidung des Gerichts.

Buchpreisbindung: Amazon unterliegt im Rechtsstreit

Und kurze Zeit spät geriet Amazon erneut in die Medien: diesmal wegen eines Verstoßes u.a. gegen die Buchpreisbindung. Das Landgericht Berlin hat Amazon untersagt, Schulfördervereinen beim Verkauf preisgebundener Bücher Provisionen im Rahmen seines so genannten Affiliate-Programms zu zahlen (Urteil vom 07.07.2014, Az.: 101 O 55/13). Nach Ansicht des Gerichts sind derlei Zahlungen ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Zudem seien die Provisionszahlungen eine unzulässige Gewährung von Preisnachlässen und damit ein Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz.

Gläubigerstärkung: Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug in Kraft getreten

Am 29.07.2014 trat das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr in Kraft, welches u.a. die zunehmende finanzielle Belastung der Gläubiger durch säumige Schuldner beseitigen und so zu mehr Liquidität, Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit führen soll. Das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug soll zudem die Zahlungsdisziplin im Geschäftsverkehr anheben, indem der Basiszinssatz auf 9 Prozentpunkte angehoben und eine generelle Zahlungshöchstfrist von 60 Tagen eingeführt wurde.

Mit dem neuen Gesetz wurde auch eine Pauschale in Höhe von 40,00 € eingeführt, die der Gläubiger bei Verzug des Schuldners geltend machen kann. Verbraucher können diese Pauschale beispielsweise im Falle eines wirksamen Widerrufs verlangen, wenn der Händler die Rückzahlung des Kaufpreises nicht rechtzeitig vornimmt. Umgekehrt kann die Pauschale nicht verlangt werden.

Verurteilt: eBay-Betrüger muss für knapp 7 Jahre in Haft

Für alle ehrlichen Online-Händler traf das Landgericht Marburg ein genugtuendes Urteil: Das Gericht sprach einen Betrüger schuldig, der über viele Jahre hinweg fiktive Produkte auf eBay verkauft hatte und nun in mehr als 1000 Fällen überführt wurde. Der Täter hatte einen Schaden von 300.000 Euro verursacht.

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