Site icon Blog für den Onlinehandel

Adidas knickt im Kampf gegen Online-Händler ein

Adidas gab dem Druck des Bundeskartellamts nach und lockerte seine Beschränkungen für Online-Händler. Schuhe, Kleidung und Sportgeräte von Adidas dürfen nun unter bestimmten Bedingungen wieder auf sogenannten offenen Marktplätzen verkauft werden, wie das Unternehmen mitteilte.

Den Verkauf auf diesen Marktplätzen, hatte der Konzern vor anderthalb Jahren per Richtlinien in ihren Bestimmungen verboten. Daraufhin hatte das Bundeskartellamt im vergangenen Jahr eine großangelegte Händlerbefragung gestartet und wegen einer möglichen Behinderung des Wettbewerbs zu ermitteln begonnen. Diese Untersuchung stehe „unmittelbar vor dem Abschluss“, sagte ein Sprecher. Sie könnte Signalcharakter auch für andere Hersteller haben, die ähnliche Praktiken verfolgen. Auch der kleinere Adidas-Konkurrent Asics war ins Visier der Wettbewerbshüter geraten.

Der Konzern machte jedoch deutlich, dass der Schritt nur ein Teilrückzug ist: Händler dürften die Produkte mit den drei Streifen nur dann auf offenen Marktplätzen verkaufen, „falls diese unsere qualitativen Kriterien für die Markenpräsentation erfüllen“. Was dieses konkret bedeutet, ist derzeit noch unklar.

Dennoch, war dies für Online-Händler sicherlich ein wichtiger Schritt in die für sie richtige Richtung, Hatte doch auch erst kürzlich das OLG Schleswig ein Urteil gegen Casio bestätigt, welche Online-Händlern ebenfalls Vertriebsbeschränkungen auferlegen wollte.

Exit mobile version