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Monatsrückblick: Recht für Online-Händler im März

Wir haben für Sie die wichtigsten Themen aus dem Bereich „Recht“ des vergangenen Monats zusammengefasst. Zum Start des Monats März wurde es für viele Händler von elektrischen Leuchten ernst. Zum Stichtag 1. März 2014 ist auch für bestimmte Leuchtenarten eine Kennzeichnung vorgeschrieben. Mitte des Monats folgten zwei weitere wichtige Ereignisse für Online-Händler: Am 12. März 2014 traten die neuen eBay-AGB in Kraft. Außerdem stimmt das Europäische Parlament in erster Lesung für eine neue Datenschutzgrund-Verordnung. Auch vor dem weniger bekannten Amtsgericht Trier wurde ein außergewöhnliches Urteil gesprochen.

Neue Pflicht – Die Kennzeichnung von Leuchten

Seit dem 01.03.2014 gilt die Verordnung Nr. 874/2012/EU nicht mehr nur für Lampen (umgangssprachlich „Leuchtmittel“, z.B. Glühlampen, LED-Lampen), sondern auch für elektrische Leuchten (z.B. Stehleuchten, Kronleuchter etc.). Dies hat zur Folge, dass bestimmte Leuchten, die ab dem 01.03.2014 in Verkehr gebracht wurden, ebenfalls mit einem Energielabel versehen werden müssen.

Die anzubringende Kennzeichnung soll den Kunden Auskunft darüber geben, mit welchen Lampen welcher Energieeffizienzklassen die Leuchte betrieben werden kann.

Klarere Strukturen und mehr Transparenz – die neuen eBay-AGB

Zum 12.03.2014 traten neue Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie eine neue Datenschutzerklärung für den Handel auf der Verkaufsplattform eBay in Kraft. Eine Übersicht über die Veränderung kann unter der Seite http://pages.ebay.de/policies/aenderung-agb.html eingesehen werden.

Mit der Änderung wird deutlich, dass die AGB nun deutlicher strukturiert und verkürzt wurden. Verschiedene Grundsätze, die zum Vertragsgegenstand werden, sind ausdrücklich in die AGB einbezogen worden. Insbesondere wurden auch die Regelungen zum Vertragsschluss zwischen dem eBay-Händler und dem Kunden zusammen gefasst und die Sanktionsmaßnahmen leicht überarbeitet.

Ein Tippfehler bei der Überweisung kann teuer werden

Irren bekanntlich menschlich. So ging es auch der Käuferin einer Kinderhose. Auf dem Überweisungsträger verrutschte das Komma und anstatt 10 Euro überwies die Kundin stolze 1000 Euro. Das Amtsgericht Trier hatte den Fall am 12.03.2014 auf dem Tisch, und sollte entscheiden, ob die Verkäuferin den fälschlicherweise zu viel erhaltenen Betrag wieder zurückzahlen muss (Az.: 31 C 422/13). Die beiden Parteien haben sich in der Folge auf eine Rückzahlung knapp der Hälfte des eingeklagten Betrages verständigt.

Neue Datenschutz-Grundverordnung nimmt erste Hürde

Die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes haben am 12.03.2014 in erster Lesung für eine neue Datenschutz-Grundverordnung gestimmt. Nach einer mehr als 2 Jahre währenden Gesetzesdebatte ist nun der erste Schritt erfolgreich gemeistert, die bereits seit fast 20 Jahren geltenden europäischen Datenschutzbestimmungen umfassend zu novellieren. Die neuen Vorschriften sollen den Menschen mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten geben und die Rechte der Betroffenen stärken.

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