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Nun auch eBay mit „Zwang“ zur einmonatigen Widerrufsfrist

Nun erwischt es also auch die eBay-Powerseller: Ab Herbst unterliegen sie dem faktischen Zwang, ihren Kunden eine Widerrufsfrist von einem Monat einzuräumen. Denn dann können nur noch Powerseller, die dies tun, das Label „Verkäufer mit Top-Bewertung“ erhalten. Solange sie zusätzlich die weiteren Voraussetzungen dafür einhalten – und auch hier dort einiges umgestellt. So ziehen die Ansprüche bezüglich des Servicelevels, vor allem bezüglich Bearbeitung und Versand ebenfalls an:

Bereits jetzt im April wird die Anforderung wirksam, dass Powerseller, die die Auszeichnung „Verkäufer mit Top-Bewertung“ tragen möchten, maximal 0,3 % oder 2 Käuferschutzfälle aufweisen, die zugunsten des Käufers geschlossen wurden.

Bei der Bestellbearbeitung bleibt nur noch maximal ein Werktag – dafür soll es bereits ab Juni eine entsprechende Einstellungs-Option geben, mittels der man in seinen Angeboten den Hinweis „Versand am selben Tag“ einblenden kann: Abhängig von einer einstellbaren zeitlichen Frist für den Zahlungseingang nennt das eBay-System dem Kunden dann den voraussichtlichen Liefertag – wobei Wochenenden und (nationale) Feiertagen einberechnet werden sollen, wie eBay verspricht.

Bezüglich des Versandes muss spätestens ab Herbst dann mindestens eine kostenlose Versandoption angeboten werden sowie zusätzlich eine „schnelle Versandart“, die eine Zustellung in 1-2 Tagen zusichert, jedoch nicht kostenlos sein muss.

Andererseits soll es auch Vorteile für Händler geben, die alle neuen Kriterien einhalten. So solen Angebote besser platziert werden, zudem verspricht eBay „20 % Rabatt auf die Verkaufsprovision“.

Alle neuen Anforderungen sowie die Vorteile listet eBay unter dem Sichwort „Verbesserungen für eBay-Verkäufer mit Top-Bewertung“ in seinen „News für gewerbliche Verkäufer – Frühling 2013“.

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

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