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Abmahngefahr bei Bewertungsbitte

Die IT Recht Kanzlei hat gestern berichtet, dass ein Mandant eine Abmahnung erhalten habe wegen des Versendens einer Bewertugnsbitte an einen Amazon Marketplace-Kunden.

Es war ein normaler, erfolgreicher Marketplace-Verkauf: Kunde bestellt, erhält die Ware, alles gut. Im Nachgang zum Verkauf ging dann eine Mail an den Kunden mit der Bitte um eine positive Bewertung. Daraufhin wendete sich der Kunde offenbar an die Wettbewerbszentrale (Brüo Hamburg)  und diese sendete dem verblüfften Händler eine Abmahnung wegen unerlaubter Zusendung von Werbung. Wobei die Mail offenbar tatsächlich NUR einen Dank für den Einkauf, eine Nachfrage zur Zufriedenheit sowie eben die Bitte um eine Bewertung enthielt… Details hat hierzu die IT-Recht Kanzlei hier veröffentlicht. Darin weist sie darauf hin, dass:

„auch schon die bloße Bitte an den Kunden, eine positive Bewertung zu einem erfolgreich abgewickelten Geschäft abzugeben, im rechtlichen Sinne „Werbung“ darstellt. Denn unter den Begriff der „Werbung“ fällt im Grunde jede Maßnahme, die der Absatzförderung dient.“

Damit sind solche Bewertungsbitten tatsächlich rechtlich problematisch.

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

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