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Jetzt schlägt es Dreizehn: Double opt-in Verfahren gekippt

Wer dachte im Internetrecht könnte es nicht mehr schlimmer kommen, sieht sich getäuscht. Die deutschen Gerichte haben immer noch einen Schuss parat. Im E-Mail Marketing hat sich das sog. Double opt-in Verfahren seit Jahren bewährt. Dieses wurde vom OLG München nun faktisch für rechtswidrig eingestuft.

Es ist ja bekannt, dass man keine unaufgeforderte Werbung per Mail verschicken darf. Und das ist gut so. Gelöst werden kann dies unter anderem, indem man einen Newsletter anbietet, für den sich Internetnutzer mit Ihrer E-Mailadresse anmelden müssen.

Um nun sicherzustellen, dass es sich bei dem Newsletter-Interessenten tatsächlich um den Besitzer der Mailadresse handelt, wird üblicherweise nach Anmeldung eine Mail mit Bestätigungslink an diese Adresse verschickt. Durch Anklicken dieses Links bestätigt der Inhaber der Emailadresse, dass er tatsächlich in den Newsletterverteiler aufgenommen werden möchte.

So weit, so bewährt. Nun ist aber das OLG München auf die Idee gekommen, dass alleine schon die Mail mit Bitte um Bestätigung einen werblichen Charakter habe. Entsprechend müsste bereits für den Versand dieser Bestätigungsmail eine Einwilligung vorliegen.

Es wird von Unternehmen also erwartet, dass man alleine schon für das Einholen des Einwilligungsnachweises einen Nachweis über das Vorliegen der Einwilligung nachweisen kann.

Aufmerksam auf diese – freundlich ausgedrückt – Kuriosität der deutschen Rechtssprechung wurden wir durch einen Artikel von Sebastian Schulz im bvh-Blog.

Schulz geht davon aus, dass der BGH Gelegenheit bekommt, dieses Urteil im Revisionsverfahren zu prüfen und korrigieren wird. Dennoch empfiehlt er als Sofortmaßnahme unter anderem in den Bestätigungsmails vorläufig jegliche werbliche Aussage zu entfernen.

Nachtrag der Redaktion vom 22.11.2012: Unserer Auffassung nach, sind die vorgeschlagenen Sofortmaßnahmen nicht wirksam da das OLG München unabhängig vom Inhalt die Bestätigungsmail bereits als Werbung betrachtet.

Weiter empfehlen wir jedem Leser auch unseren heutigen Artikel Double opt-in vor dem Aus: Nachgefragt bei RAin Heukrodt-Bauer

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