Site icon Blog für den Onlinehandel

SEPA Lastschriften – ausführliche Zusammenfassung

Unsere beiden Artikel „SEPA Lastschriften werden zu einer großen Gefahr für viele Online-Händler“ und der offene Leserbrief haben in den Kommentaren kurzzeitig für einigen Unmut, letztendlich aber für eine Vielzahl an inhaltlich aufklärenden Worten gesorgt. An dieser Stelle nochmals unser ausdrücklicher Dank an alle Kommentatoren, die so dazu beigetragen haben Licht ins Dunkel zu bringen.

Grund für uns, diese in einem eigenen Artikel zusammenzufassen und zu ergänzen. Ziel dabei ist, eine inhaltlich richtige Wiedergabe zu den künftigen SEPA Lastschriften und deren Auswirkungen für Online-Händler zu finden. Möglicherweise wurde dabei nicht immer die 100%-ige Wortwahl getroffen oder nicht jeder Aspekt bis ins letzte Detail und mit allen Wenn und Aber beleuchtet. Aber der Artikel erhebt nur den Anspruch auf Verständlichkeit bei grundsätzlich richtigem Inhalt. Bei den bisherigen Publikationen der Banken usw. habe ich nicht den Eindruck, als könnten diese von Jedermann verstanden werden.

Unter dieser Betrachtungsweise hoffe ich auf weiterhin kritische Prüfung der mitlesenden SEPA-Kenner und deren ggf. korrigierenden Kommentare!

Ausgangssituation

Die SEPA Lastschriften sollen und werden sicherlich den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr in vielen Bereichen erleichtern. Damit einher gehen jedoch auch gravierende Änderungen in der bisherigen Vorgehensweise für Online-Händler in Deutschland. Einige bieten die Lastschrift überhaupt nicht als Zahlart an, bei anderen wiederum macht sie bis zu 50% oder gar 70% beim Zahlungs-Mix aus.

Wenn heute per Lastschrift bezahlt wird, ist oft praktizierte Vorgehensweise der Händler den Betrag zeitnah einzuziehen und wenn die Lastschrift nicht innerhalb eines engen Zeithorizonts mangels Deckung zurückgeht, wird die Ware ausgeliefert.

Der Nachteil, dass Kunden die Zahlungsabbuchung sechs bzw. sogar acht Wochen danach noch zurückgeben können, scheint vernachlässigbar. Auch Zahlungsausfälle gibt es kaum, wie uns auch andere Shop-Betreiber bestätigen.
Die Lastschrift ist für viele Händler aus verschiedenen Gründen bevorzugte Zahlart:

Ab 01. Februar 2014 soll die bisherige Lastschrift von der SEPA (Single Euro Payments Area) Lastschrift abgelöst werden. Wie ein Kommentator so treffend zusammenfasste:

Ziel von SEPA ist nicht „den Zahlungsverkehr durch BIC und IBAN-Daten zu vereinfachen“ sondern einen einheitlichen europäischen Zahlungsraum, in dem grenzübergreifende Zahlungen mit inländischen gleich behandelt werden. Unser einfaches, billiges und etabliertes deutsches Lastschriftverfahren hat leider aufgrund der Allgemeinheit keinen Platz mehr. Man muss sich auch einmal vorstellen, dass es Länder in der EU gibt, in denen sich niemand vorstellen kann, dass einfach Geld von seinem Konto abbucht wird.

Lesen Sie auf der nächsten Seite mehr zur komplizierten Abwicklung.

Handschriftlich unterzeichnetes Mandat notwendig

So soll ab 01. Februar 2014 jeder Lastschrift zwingend ein handschriftlich unterzeichnetes Mandat vorausgehen. Dabei gibt es zwei Typen von Lastschriftsmandaten: ein einmaliges und ein wiederkehrendes Mandat. Ein einmaliges Mandat ist wirklich nur für einen Einzug gültig und kann danach nicht mehr verwendet werden.

Abhängig vom Verfahren, muss der Käufer dieses Mandat nun entweder an den Händler geschickt (CORE, Basislastschrift Verfahren) oder an seine eigene Bank papierhaft senden (B2B, Firmenlastschrift Verfahren). Dieses Mandat ist nicht beitragsgebunden. Es muss also kein neues Mandat erfasst werden wenn sich der Betrag ändert.

Beim Basislastschrift Verfahren gibt der Händler das digitalisierte Mandat wiederum seiner einziehenden Bank mit der Lastschrift mit.

Beim Firmenlastschrift Verfahren verzichtet der Kunde mit Einsendung des Mandats an seine Bank auf das Widerrufsrecht.

Lange Vorlaufsfristen

Der Händler muss den Käufer 14 Tage vor Einzug des Rechnungsbetrags informieren (Pre-Notification), wenn nichts anderes mit ihm vereinbart wurde. Über eine Vereinbarung beispielsweise den AGB kann die Frist jedoch auf einen Tag minimiert werden. Die Form der Vorankündigung ist nicht festgelegt. So kann eine Rechnung die sowieso verschickt wird oder eine E-Mail über die Zahlung informieren.

Bei der ersten Lastschrift muss der Datensatz fünf Bankarbeitstage vor Fälligkeitstermin bei der Bank eingereicht werden. Ab der zweiten Lastschrift (wiederkehrende Lastschrift) reichen zwei Bankarbeitstage vor Fälligkeitstermin. Jede Bank hat ein Zeitfenster (z.B. 14 Uhr) bis die Zahlungen eingereicht werden müssen. Nach diesem Zeitpunkt muss zusätzlich ein weiterer Bankarbeitstag eingerechnet werden.

Bei wiederkehrenden Abbuchungen reicht eine Aufstellung in Form eines Zahlplanes, dem alle folgenden Lastschriften zu entnehmen sind. Ändert sich z.B. zum nächsten Termin nach dem Versandt einer Vorabankündigung der Betrag oder der Fälligkeitstag, so muss eine erneute Vorabankündigung verschickt werden.

Hinweis: Alle Tage beziehen sich auf den Fälligkeitstermin der Lastschrift, der im Buchungssatz angegeben werden muss. Also dem Tag der Abbuchung beim Debitor und der Wertstellung beim Kreditor.

Da ein großer Teil der Internetkäufe über Bankeinzug getrost den erstmaligen Lastschriften zugeordnet werden können, ergibt sich daraus nachstehend skizziertes Dilemma.

Nachtrag vom 22.08.: Wie uns erst heute bekannt wurde, wird offensichtlich erwähnt in einem sog. COR1-Verfahren die Vorlauffrist für die Einreichung bei der Bank ab November 2012 auch bei Erst-Lastschriften auf einen Werktag zu verkürzen.

Lastschrift wie wir sie kennen ist tot

Bisher konnte man spätestens nach einem Werktag davon ausgehen, dass die Lastschrift nicht mehr mangels Deckung zurückgeht und verschickte dann die Ware. Jetzt muss man mindestens sechs Werktage einplanen. Immer vorausgesetzt, der Kunde verschickt umgehend sein handschriftlich unterzeichnetes Mandat an den Händler.

Verschickt er dieses später, verzögert sich die Auslieferung um weitere x Tage. Die Ware muss also deutlich länger reservieren, bis man davon ausgehen kann dass der Käufer – ähnlich der Vorkasse – tatsächlich die Bestellung wahrnehmen möchte.

In vielen Fällen wird ihm das Procedere zu umständlich sein und er verzichtet trotz Bestellung auf die Order. Zumal er Stand heute dieses Mandat ja per Post an den Händler leiten muss. Und auch wenn bis hierher alles seinen Weg geht, bleibt die Frage welcher Kunde heutzutage noch auf seinen Artikel mindestens sechs Werktage + Lieferzeit warten möchte.

Selbstverständlich, kann der Käufer beim Online-Shop auf eine andere Zahlart ausweichen. Doch abhängig von der Kundenstruktur wird dies nicht immer möglich sein. Das wiederum bedeutet einen massiven Umsatzeinbruch und bringt bestenfalls höheren Kosten für alternative Zahlarten wie Kreditkarte, Rechnungskauf und Paypal etc. mit sich, wenn es gelingt die Käufer auf eine andere Zahlart umzuleiten.

Gleichwohl wird es nicht jeden Shop-Betreiber gleich hart treffen. Es hängt ganz davon ab wie hoch der bisherige Anteil der Lastschrift im Zahlarten-Mix ist.

Aber egal, wie man es dreht und wendet: Die Lastschrift, ein bei Online-Händlern und Kunden gleichermaßen beliebtes, weil einfaches und günstiges, Zahlungsmittel, dürfte tot sein.

Aufhalten lassen sich die SEPA Lastschriften nicht mehr. Auch ergeben sich höchstwahrscheinlich für viele Unternehmen tatsächlich einige gewichtige Vorteile. Aber für Online-Händler trifft dies sicherlich nicht zu.

Allerdings steht zu hoffen, dass sich einige Auswüchse, wie beispielsweise das zwingend postalisch zu versendende Mandat noch eindämmen lassen. Auch, ist noch offen, ob und wie sich Payment-Anbieter und auch der einzelne Online-Händler darauf ausrichten, um den aufgeführten Auswirkungen mit Lösungen entgegenzuwirken.

Lesen Sie auf der nächsten Seite mehr zum künftigen Aufwand für die SEPA Lastschriften.

Aufwand

Der Online-Händler der uns seinen Leserbrief (/news/archives/6454-offener-leserbrief-eines-sepa-betroffenen.html) zur Veröffentlichung zusandte, fürchtet eine künftig deutlich aufwendigere Abwicklung, einhergehend mit steigenden Kosten. Ein anderer Leser, welcher die SEPA Lastschrift bereits einsetzt, spricht hingegen von einem nahezu identischen Aufwand mit den bisherigen Einzugsermächtigungen.

In unserem Test und bei unseren bisherigen Sepa-Aktivitäten haben wir uns auf die Basislastschrift beschränkt. Hier ist der Aufwand mit dem bisherigen Aufwand bei Einzugsermächtigungen nahezu identisch.
– Die Vorlaufzeiten zwischen Einreichung und Fälligkeit reichen wegen irgendwelcher technischer Bankabläufe oft nicht aus. Wir hatten mehrfach Rückgaben wegen zu kurzer Vorlaufzeit, weil die eingereichten Sepa-Lastschriften erst einen Tag später bei der Bank verarbeitet wurden. Ergo: wir rechnen immer einen oder zwei Tage extra. Deswegen glaube ich auch nicht, dass eine einzelvertragliche Verkürzung wirklich funktioniert …- Und: Es sind nicht alle Auslands-Banken per Sepa-Lastschrift erreichbar! Wer Sepa-Überweisungen akzeptiert, muss nicht unbedingt auch Sepa-Lastschriften verarbeiten können (oder wohl besser: wollen). Das sind bislang aber Einzelfälle, bei uns auch nur aus der Schweiz. Immerhin konnten wir damit schon unsere NL-Auslandsbankverbindung einsparen.

Insgesamt überwiegen aus meiner Sicht im B2B-Bereich die Vorteile.

Als hilfreiche Quelle zur Begriffserklärung usw. kann http://www.vdb.de/sepa-lastschrift.aspx dienen.

Exit mobile version