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Überweisungen werden schneller – auch bei Paypal(?)

Mit dem Jahreswechsel ändern sich meist auch diverse Gesetze und Regelungen. Das gilt auch für den morgigen Jahreswechsel. Eine der Änderungen ist die gesetzliche Vorgabe für Fristen beim Zahlungslauf. Hier endet an Sylvester eine Ausnahmeregelung, die es Banken ermöglichte, bei Überweisungen Geld erst später gutzuschreiben, als eigentlich gesetzlich vorgegeben ist (Hervorhebungen von mir):

BGB § 675s – Ausführungsfrist für Zahlungsvorgänge:

(1) Der Zahlungsdienstleister des Zahlers ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Zahlungsbetrag spätestens am Ende des auf den Zugangszeitpunkt des Zahlungsauftrags folgenden Geschäftstags beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht; bis zum 1. Januar 2012 können ein Zahler und sein Zahlungsdienstleister eine Frist von bis zu drei Geschäftstagen vereinbaren. Für Zahlungsvorgänge innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht in Euro erfolgen, können ein Zahler und sein Zahlungsdienstleister eine Frist von maximal vier Geschäftstagen vereinbaren. Für in Papierform ausgelöste Zahlungsvorgänge können die Fristen nach Satz 1 um einen weiteren Geschäftstag verlängert werden.

Bei Onlinetransaktionen dürfte der Wegfall der Ausnahmeregelung nicht weiter ins Gewicht fallen, hier sind Gutschriften am Folgetag ja bereits die Regel. Interessant aber ist, dass alle Zahlungsdienstleister im SEPA-Raum an die Regelungen gebunden sind auch somit auch Payal diesen unterliegt.

Das würde bedeuten, dass Überweisungen vom Paypal-Konto auf das „normale“ Girokonto zukünftig auch nur noch einen Geschäftstag dauern dürfen. So startet das neue Jahr schon einmal mit einem kleinen Pluspunkt!

Einen guten Rutsch wünscht
Nicola Straub

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