Vor nicht ganz einem Jahr berichteten wir über eine Untersuchung, die die massive Konzentration im E-Commerce-Markt belegte. Danach ging in 2009 bereits mehr als 25% des gesamten Umsatzes im deutschen E-Commerce über die virtuellen Ladentheken von nur 10 Anbietern. Diese Ergebnisse müssen auch die EU aufgeschreckt haben, deren Mühlen diesmal recht schnell mahlten.
Bereits heute verkündete die Verbraucherschutzkommissarin, dass sie eine Beschlussvorlage vorbereite, deren Kern massive Handelsauflagen für Onlinehändler ab einem bestimmten Jahresumsatz-Wert bedeuten sollen. Während über die genauen Zahlen und Vorgehensweisen offenbar noch verhandelt wird (gerüchteweise sollen heute mittag die CEOs bzw. Vorstände einiger Top-Onlinehändler Flüge nach Brüssel bestiegen haben), sickerten mögliche Eckpunkte des Entwurfes bereits durch. So ist offenbar an eine verschäfte Berichtspflicht gedacht, so dass neben den monatlichen Umsatzsteuermeldungen an die Finanzämter auch Umsatzmeldungen an die EU eingeführt werden könnten.
Überschreitet der Abstand der Umsätze der Top-Unternehmen die ihrer Wettbewerber um einen festgelegten Faktor, könnten Verkaufsbeschränkungen für die übermächtigen Marktteilnehmer verkündet werden. Diese könnten ihre Verkäufe beispielsweise durch Onlineshopschließungen an Sonntagen oder die Einrichtung von „Betriebsferien“ drosseln. Ein Mitglied der Kommission:
Offenbar wird das Vorhaben derEU Verbraucherschutzkommission sogar von einzelnen Wirtschaftsgrößen unterstützt, wenn auch aus anderen Gründen. Ein Wirtschaftsboss, der ungenannt bleiben möchte:
Kleinere und mittlere Onlineshops dürften sich jedenfalls freuen – darüber, dass Brüssel endlich einmal eine für sie positive Initiative startet !
Herzlich aus Hürth
Nicola Straub