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Wenig Neues bei der Preisauszeichnung in Preissuchmaschinen

Die Aufregung war groß, als der BGH im März entschied, dass man die Preise für ein Produkt im Shop erst erhöhen darf, wenn die entsprechende Änderung auch in der Preissuchmaschine angezeigt wird. Dies sei dem Händler zuzumuten, denn der Verbraucher erwarte eine “höchstmögliche Aktualität”.

Als Konsequenz auf dieses Urteil, müssen Onlinehändler vor Preiserhöhungen seitdem also darauf achten, diese im eigenen Onlineshop erst dann vorzunehmen, wenn der Preis in allen seinen genutzten Preissuchmaschinen bereits aktualisiert wurde. Die Krux ist, dass der Händler in der Regel keinen Einfluss darauf hat, wann die Daten in den Preisvergleichslisten aktualisiert werden.

Mehr oder weniger unisono verwiesen die Preissuchmaschinen auf unsere Nachfrage seinerzeit, dass erst noch die genaue Urteilsbegründung abgewartet werden müsse, bevor man wirklich aktiv werden könne.

Jedoch versprach man, das Thema sehr aufmerksam zu verfolgen und an Lösungen zu arbeiten, die den Shop-Betreiber vor Abmahnungen schütze.

Urteilsbegründung liegt vor

Die Urteilsbegründung liegt jetzt vor. Der shopbetreiber-blog veröffentlichte diese letzte Woche und trifft als Fazit:

Bei aller Schwierigkeiten, die dieses Urteil für Händler und Portale nach sich zieht, muss man festhalten, dass es schlüssig und verständlich ist. Der Verbraucher wird durch eine fehlerhafte Listung – gerade des ersten Platzes – in die Irre geführt, wenn der erste Platz nicht gerechtfertigt ist. Für Händler bedeutet dieses Urteil, wenn man evtl. Abmahnungen entgehen will, dass man nur noch in Preissuchmaschinen wirbt, die sofortige Preisupdates realisieren können.

Und wie das Urteil zeigt: Auch ein Zeitindex am Preis hilft hier nicht unbedingt weiter. Der Verbraucher geht davon aus, dass ein auf Platz 1 gelistetes Angebot auch tatsächlich das günstigste ist und nicht vor drei Tagen der günstigste war.

Echtzeitabfrage als Königslösung

Die Frage ist nun, ob und wie die Preissuchmaschinen-Betreiber darauf reagieren werden.
Bisher ist ja noch nicht all zu viel geschehen. Zwar haben als Sofortmaßnahme seinerzeit quasi alle Preissuchmaschinen die Suchergebnisse deutlich mit dem jeweilig letzten Zeitpunkt der Aktualisierung gekennzeichnet und oftmals einen zusätzlichen Hinweis auf die alleinige Gültigkeit des Preises im Shop aufgenommen.

Doch das dies nicht reichen würde, war bereits seinerzeit klar. Eine Live-Abfrage der Preise oder Echtzeitaktualisierung bei Preisänderungen wäre wohl die beste Lösung. Wie die vielen Kommentare auf unseren damaligen Artikel zeigen, ließe sich dies technisch zwar realisieren jedoch wird hier eine immense Datenlast befürchtet.

Auch die Preissuchmaschinen haben in dieser Richtung scheinbar noch nicht wirklich etwas getan.
Nach wie vor sprechen die Preissuchmaschinen in ihren Beschreibungen bestenfalls von der Möglichkeit einer täglichen Aktualisierung. Bei Preisroboter kann man immerhin manuell einen kostenpflichtigen Sofortscan veranlassen. Dafür verspricht Preisroboter dann die Preise schnellstmöglich zu aktualisieren.

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