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Adwords-Werbung: Ab sofort Buchung von Markennamen möglich

Nach dem Richterspruch des Europäischen Gerichtshofs im März stand es zu erwarten – nun ist es umgesetzt: Ab sofort können bei Google für Adwords-Anzeigen auch wieder Markennamen gebucht werden.

Allerdings dürfen die Anzeigen und die dahinter stehenden Werbeseiten die so gewonnenen Besucher nicht im Zweifel lassen, wer hier wirbt, hatte das EuGH befunden:

Die Werbenden dürften mit Schlüsselwörtern von Google keine Anzeigen einblenden lassen, aus denen der durchschnittliche Internetnutzer nicht leicht erkennen könne, von welchem Unternehmen die beworbenen Waren oder Dienstleistungen stammen.

Welche Intelligenz die Werbeschaffenden dem „durchschnittliche Internetnutzer“ zugestehen – und wie die Gerichte im Zweifelsfall dies auslegen, bleibt allerdings abzuwarten. Hinweise zum Umgang mit der neuen Freiheit finden sich bei W & V. Dass Shops ihre Anzeigen nun auch unter den einschlägigen Produktnahmen buchen können, dürfte jedoch auch den Suchenden zugute kommen.

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub