Nach dem Richterspruch des Europäischen Gerichtshofs im März stand es zu erwarten – nun ist es umgesetzt: Ab sofort können bei Google für Adwords-Anzeigen auch wieder Markennamen gebucht werden.
Allerdings dürfen die Anzeigen und die dahinter stehenden Werbeseiten die so gewonnenen Besucher nicht im Zweifel lassen, wer hier wirbt, hatte das EuGH befunden:
Welche Intelligenz die Werbeschaffenden dem „durchschnittliche Internetnutzer“ zugestehen – und wie die Gerichte im Zweifelsfall dies auslegen, bleibt allerdings abzuwarten. Hinweise zum Umgang mit der neuen Freiheit finden sich bei W & V. Dass Shops ihre Anzeigen nun auch unter den einschlägigen Produktnahmen buchen können, dürfte jedoch auch den Suchenden zugute kommen.
Herzlich aus Hürth
Nicola Straub