Seit Wochen plane ich einen (erneuten) Artikel zu den Abmahngefahren bei Amazon Marketplace – Anlass war eine Abmahnung eines Lesers auf der Basis der PAngV – fehlende Angabe zur MwSt. direkt beim Preis.
Und nun das:
Um die Workarounds zu MwSt-Hinweis und Einbeziehung von AGB/Widerrufsbelehrung zu illustrieren schieße ich ein Bildschirm-Foto und siehe da:
Amazon.de hat bei den Produkt-Detailseiten die MwSt.-Angabe hinzugefügt! Dass ich das noch erleben durfte… 😉
Herzlich aus Hürth
Nicola Straub
PS: Ist das eigentlich nur mir heute erst aufgefallen oder ist es wirklich so brandneu?