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Abmahnfalle Preisauszeichnung – wie Preissuchmaschinen darauf reagieren

Wie berichtet, geht derzeit eine neue Abmahngefahr für Online-Shops um sofern diese ihre Produkte auch in Preissuchmaschinen listen. War es früher die Anzeige der Versandkosten und die korrekte Anzeige des Grundpreises (bei Artikeln, für die die Angabe vorgeschrieben ist) die den Preissuchmaschinen bzw. angeschlossenen Händlern zu schaffen machte, geht es aktuell um die Aktualisierung bei Preisänderungen.

Auswirkungen des neuen BGH-Urteil

So entschied der BGH vor knapp zwei Wochen, dass man die Preise für ein Produkt im Shop erst erhöhen darf, wenn die entsprechende Änderung auch in der Preissuchmaschine angezeigt wird. Dies sei dem Händler zuzumuten, denn der Verbraucher erwarte eine “höchstmögliche Aktualität”.

Als Konsequenz auf dieses Urteil, müssen Onlinehändler vor Preiserhöhungen also darauf achten, diese im eigenen Onlineshop erst dann vorzunehmen, wenn der Preis in allen seinen genutzten Preissuchmaschinen bereits aktualisiert wurde. Die Krux ist, dass der Händler in der Regel keinen Einfluss darauf hat, wann die Daten in den Preisvergleichslisten aktualisiert werden.

Probleme bei der technischen Umsetzung

Die Frage ist also, wie er dies technisch bewerkstelligen kann. Denn üblicherweise ist der Weg ja umgekehrt. Der Onlinehändler aktualisiert seine Preise im Onlineshop und informiert anschließend die Preissuchmaschinen über sog. Produktdatenfeeds. Dies genügt nun nicht mehr.

Noch wurden die Urteilsgründe zum BGH-Urteil nicht veröffentlicht. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind also noch unbekannt. Klar scheint zumindest, dass eine Lösung zur rechtlich wasserdichten Einhaltung der Vorschriften zum einen nur technischer Natur sein kann und wohl auch nur seitens der Preissuchmaschinen-Betreiber stattfinden kann.

Wie Preissuchmaschinen reagieren

Wir wollten daher von einigen Preissuchmaschinen-Betreibern wissen, wie sie auf das BHG-Urteil reagieren und welche Lösungsansätze sie den beunruhigten Shop-Betreibern anbieten werden.

Auch wenn bereits vereinzelt Zwischenlösungen angeboten werden, scheint sich abzuzeichnen, dass es bei den Produktsuchmaschinen letztlich auf eine gemeinsame Lösung hinauslaufen könnte.

Oder wie Björn Schäfers, Geschäftsführer bei  smatch.com, schildert: „Wie der gesamte Markt verfolgen auch wir das Thema sehr aufmerksam und sind auch mit anderen Produktsuchmaschinen und Preisvergleichsdiensten, genauso wie mit Händlern im engen Austausch. Wir sind hier an einer gemeinsamen Lösung mit allen Beteiligten interessiert.

Königsweg Echtzeitabfrage

Als Sofortmaßnahme haben quasi alle Preissuchmaschinen die Suchergebnisse nun  deutlich mit dem jeweilig letzten Zeitpunkt der Aktualisierung gekennzeichnet und oftmals einen zusätzlichen Hinweis auf die alleinige Gültigkeit des Preises im Shop aufgenommen.

PreisRoboter hat zusätzlich neue Scan-Roboter in Betrieb genommen, um die angeforderten Scans schnellstmöglich zu bearbeiten. Weiter bot PreisRoboter ihren kostenpflichtigen Service „Sofortscan“ seinen Händlern in der ersten Woche nach Bekanntgabe des Urteils kostenlos an.

Dieser Service veranlasst, dass zum Zeitpunkt der Anforderung die Produktlistung gestoppt und erst nach erfolgreicher Abarbeitung des Scans wieder reaktiviert wird. Somit können  die Änderungen schnellstmöglich bei PreisRoboter eingepflegt werden.

Derlei Sofort-Maßnahmen dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass zumindest dem aktuellen Stand nach künftig an Echtzeitabfragen kein Weg vorbeiführen wird.

So arbeitet auch PreisRoboter bereits an einer Änderung der technischen Infrastruktur. Noch  im Laufe dieses Jahres soll es möglich sein, Liveupdates anzubieten und damit die Scanintervalle deutlich zu verkürzen.

Andreas Wellensiek, Gründer von Wir lieben Preise, sieht die Zukunft ebenfalls in der Live-Abfrage: „Vielleicht müssten die Preise einfach live aus dem Shop ausgelesen werden, so wie es bei den Produktbildern schon lange üblich ist. Das scheint mir im Augenblick die beste Lösung für alle Beteiligten zu sein.

PubSubHubbub

Der Name klingt erst einmal seltsam, könnte aber dennoch der von Björn Schäfers skizzierte gemeinsame Lösungsweg sein.

Erstmals wurde PubSubHubbub (PuSh) bei unseren Gesprächen von Dennis Klüsekamp, Geschäftsführer von preistipp.de, in den Ring geworfen: „Wir denken gerade aktiv über mehrere Möglichkeiten nach, aktuell kann allerdings nur die logische Schlussfolgerung eine Liveabfrage, z.B. über PubSubHubbub, sein.

Das Online-Magazin drweb.de erklärt PuSH so:

Pubsubhubbub (PuSH) ist im Grunde nur ein HTTP-basiertes Protokoll. Es fügt eine weitere Ebene in die Kommunikationslinie zwischen Publisher (zum Beispiel Blogger) und Endnutzer (zum Beispiel Feedreader) ein. Das Ziel ist das viel beschworene Real Time Web, in dem wie bei Twitter neue Inhalte sofort nach Veröffentlichung an alle Interessenten verteilt sind. PuSH benötigt so genannte Hubs, die für den Publisher die Verteilung des Content verwalten.

Wie PuSH funktioniert

Der Blogger implementiert PuSH in sein Blog. Wie erkläre ich später noch ausführlicher. Im Wesentlichen besteht die Implementation darin, in den Feed einen link rel=“hub“ zu setzen. Hubs gibt es derzeit noch nicht viele. Prinzipiell können Hubs aber quasi von jedermann betrieben werden. Momentan empfehlen sich entweder Google oder Superfeedr; weitere Hubs hinter diesem Link. Ein Hub ist ein Server, der die gesamte Verteilung der Inhalte übernimmt und die Abonnenten verwaltet.

Schreibt nun unser Blogger einen neuen Beitrag, wird im Moment der Veröffentlichung der Hub angepingt. Daraufhin holt dieser unverzüglich den aktualisierten Inhalt ab und informiert aktiv die Abonnenten mittels Push. Weil der Ping hin zu den Abonnenten nicht nur die Information enthält, dass neuer Content vorliegt, sondern diesen Content gleich komplett mit übermittelt, spricht man vom „Fat Ping“.

Was bei Bloggern und Feedreadern funktioniert, sollte aber auch bei Online-Shops und Preissuchmaschinen funktionieren.

RTPC-Concept

Der Preisvergleich apnoti.com ist hier offensichtlich schon einen Schritt weiter. So hat apnoti.com mit seinem RTPC-Concept (Real-Time Product Communication) ein Echtzeit-System für Online-Händler entwickelt. Dies ermöglicht bereits jetzt den vollautomatischen Abgleich von Angebotsdaten in Echtzeit.

Auf Händlerseite muss der RTPC-Standard einmalig aktiviert werden, indem eine Art Snippet in die Produktdetailseiten eingebunden werden. Neue Preisänderungen werden dann in Echtzeit von apnoti.com automatisch festgestellt. Die Serverlast liegt laut apnoti.com dabei hauptsächlich auf deren Seite.

apnoti.com möchte die RTPC-Technologie in absehbarer Zeit übrigens auch anderen Produktsuchmaschinen als Dienstleistung zur Verfügung stellen.

Egal, ob nun PubSubHubbub, RTCP-Concept oder etwas anderes. Zumindest derzeit scheint eine Echtzeitabfrage bzw. Push-Technologie die einzige langfristige Lösung zur Problematik. Dabei könnte es wichtig sein, dass alle Preissuchmaschinen-Betreiber an einem Strang ziehen und sich auf einen gemeinsamen Weg bzw. Technologie einigen.

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