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Achtung eBay-Händler: Abmahngefahr CE-Kennzeichen

Gerade erst berichteten wir über eine Abmahnfalle für Onlinehändler, die durch eBay-"Spezialfelder" verursacht wurde – hier hatte eBay nachgebessert. Aber schon wird uns eine neue Falle gemeldet: Die Auslobung des CE-Zeichens als "Prüfsiegel".

Händlern, die Geräte wie beispielsweise Heimtrainer über eBay anbieten wollen, kommt eBay bei der Eingabe der Geräteeigenschaften entgegen: Diverse vordefinierte Felder müssen nur angeklickt werden, um Eigenschaften wie Transportrollen, Klappbarkeit, Transportrollen, Pulssteuerung etc. anzugeben. Auch diverse Prüfsiegel können per einfachem Klick eingetragen werden: GS, TÜV sowie (gleich als erstes) CE. Wer hier das Kästchen für das CE-Kennzeichen anklickt, erzeugt eine Artikelbeschreibung in der wörtlich steht: "Prüfsiegel: CE".

Doch das ist ein Problem, denn das (im übrigen obligatorische) CE-Kennzeichen ist kein Prüfsiegel.

Und daher gab es in der Vergangenheit schon erfolgreiche Abmahnungen von Verkäufern, die in Produktbeschreibungen das CE-Kennzeichen als "Prüfsiegel" bewarben: Damit würde eine zusätzliche Leistung bzw. ein zusätzlicher Wert – nämlich eine technische Prüfung – suggeriert, den das CE-Siegel nicht beinhaltet – und das ist nicht erlaubt. Ein entsprechendes Urteil findet sich hier.

Man muss also jedem eBay-Händler dringend raten, die Option "Prüfsiegel: CE" NICHT zu aktivieren, sondern das obligatorische Vorhandensein des CE-Zeichens ggf. anders (z.B. im Produkttext) zu listen.

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

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