Zwischenzeitlich hat eBay zwar die Anzeige der entsprechenden Felder in der WAP-Ansicht nachgebessert – dennoch bleibt die Abmahngefahr für all die Händler bestehen, die die Widerrufsbelehrung im Artikeltext oder auf der "Mich"-Seite platziert haben.
Aktuell kann man nur dazu raten, die WAP-Ansicht der eigenen eBay-Angebote genau zu prüfen und die eBay-Artikelbeschreibungen so anzupassen, dass eine korrekte Widerrufsbelehrung auch bei der WAP-Darstellung erzielt wird.
Herzlich aus Hürth
Nicola Straub