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Rücknahme & Recycling im nationalen und internationalen E-Commerce

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Deutsche RecyclingRECYCLING-GESETZE TREFFEN JEDEN ONLINE-HÄNDLER!

Online-Händler unterliegen weltweiten Recycling-Pflichten. Bei Nichterfüllung drohen erhebliche Strafen. Unser Leitfaden liefert Verantwortlichen das Know-how für einen rechtssicheren Umgang mit Verpackungen, Batterien, Elektrowaren und mehr.

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Wenn es um Compliance im E-Commerce geht, übersehen viele Onlinehändler einen wesentlichen Aspekt, der sie sowohl national wie international betrifft: ihre Pflicht zur Registrierung von vertriebenen Elektrowaren, Batterien und Verpackungen sowie die Rücknahme, Abholung und Entsorgung ausgedienter Produkte. 

So wissen beispielsweise nur 22 % der Entscheider aus dem deutschen Onlinehandel über ihre Pflichten im Ausland Bescheid. Dies ergab eine Umfrage mit 194 E-Commerce-Unternehmen im Auftrag von Deutsche Recycling. Grundsätzlich verpflichtet ist jedoch jeder Händler im E-Commerce! Rechtliche Grundlagen für diese Verpflichtungen sind in Deutschland vor allem das Elektrogesetz (ElektroG), das Verpackungsgesetz und das Batteriegesetz.

Je mehr Länder beliefert werden, umso komplexer und anspruchsvoller wird das Gewährleisten von Compliance im E-Commerce. Schließlich gibt es weltweit mehr als 300 Verordnungen mit hoher Relevanz für den E-Commerce: Gesetze, die bei Missachtung – und sei es nur aus Unkenntnis – schwerwiegende Konsequenzen vorsehen. In Deutschland etwa müssen Onlinehändler mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro je Verstoß rechnen. 

Auch Abmahnungen gemäß Elektrogesetz beziehungsweise Verpackungs- oder Batteriegesetz sind nicht unüblich. Wer ins Ausland versendet und seinen für das Zielland geltenden Pflichten nicht nachkommt, wird gegebenenfalls noch härter bestraft: Berufs- und Vertriebsverbote sowie deutlich höhere Bußgelder als in Deutschland sind möglich.

Grenzüberschreitender Onlinehandel: Gesetze mit weltweiter Gültigkeit

Auf der ganzen Welt gelten Umwelt-Richtlinien und Verordnungen, die Hersteller und (Online-)Händler in die Verantwortung nehmen, was die von ihnen produzierten beziehungsweise vertriebenen Produkte angeht. Demnach tragen Hersteller und Händler die volle abfallwirtschaftliche Verantwortung für ihre Produkte. Dies gilt insbesondere für Elektrowaren, Batterien und Verpackungen: Wer diese in Verkehr bringt, muss sich unter anderem auch um Registrierung, Rücknahme und Entsorgung kümmern.

Wichtig für den Onlinehandel: Die Gesetze und die daraus folgenden Pflichten gelten nicht nur für die Produzenten der jeweiligen Produkte, sondern auch für die Händler, die sie vertreiben. Es sind dabei nicht nur diejenigen Regularien relevant, die im Land der eigenen Niederlassung gelten. Vielmehr müssen Onlinehändler alle Gesetze sämtlicher Länder einhalten, in die sie liefern. Wer weltweit liefert, ist daher automatisch zur Einhaltung von mehr als 300 verschiedenen Verordnungen verpflichtet.

Die abfallwirtschaftliche Verantwortung für Produkte gilt nicht nur für deren Produzenten, sondern auch für vertreibende Händler aus dem ECommerce: Rechtliche Grundlagen dafür gibt es auf der ganzen Welt. Wer in ein bestimmtes Land liefert, muss die dort vorgesehenen Pflichten erfüllen.

Ob Elektrowaren, Batterien oder Verpackungen: Wer sie in Verkehr bringt, unterliegt weltweit Pflichten, die sich häufig regional unterscheiden und bei deren Nichterfüllung erhebliche Sanktionen und Abmahnungen drohen. Wichtig zur Sicherstellung von Compliance im E-Commerce: Rechtliche Grundlagen müssen Onlinehändlern stets in aktueller Form bekannt sein und daraus resultierende Pflichten entsprechend umgesetzt werden.

Altgeräteentsorgung: Onlinehandel in der Pflicht

Die Altgeräteentsorgung im Onlinehandel ist einer der potenziell kostspieligsten Aspekte zur Sicherstellung von Compliance im E-Commerce. Sobald Händler Elektrowaren in Verkehr bringen, sind sie dazu verpflichtet, sich an der Altgeräteentsorgung zu beteiligen – auch im E-Commerce. Rechtliche Grundlage dafür ist auf Europaebene die WEEE-Richtlinie, die den Vertrieb, die Rücknahme und die sachgemäße Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten regelt. Sie sieht vor, dass Hersteller „zumindest die Abholung von der Rücknahmestelle sowie die Behandlung, Verwertung und Beseitigung von Elektro- und Elektronikaltgeräten finanzieren“.

Wie diese Vorgaben im Detail umgesetzt werden, hängt vom jeweils landesspezifischen Gesetz ab, das die WEEE-Richtlinie in nationales Recht überträgt. Das deutsche Elektrogesetz (ElektroG) beispielsweise nimmt bei der Altgeräteentsorgung (Online-)Handel und Hersteller  noch stärker in die Pflicht: Wer in Deutschland mit Elekt­ro- oder Elektronikgeräten handelt beziehungsweise diese in Deutschland in Verkehr bringt, wird früher oder später verpflichtend dazu aufgefordert, einen Container mit Elektroschrott bei einer kommunalen Sammelstelle abzuholen und dessen Inhalt fachgerecht zu entsor­gen. Darüber hinaus muss für den abgeholten Container ein „neuer“, leerer Container aufgestellt werden.

Elektrogeräte: Weitere Pflichten für Onlinehändler

Neben der Altgeräteentsorgung im Onlinehandel gelten für Onlinehändler, die Elektrowaren anbieten, noch viele weitere Pflichten – die meisten davon auch im Ausland. Zu diesen Pflichten gehören etwa …

Verpackungsgesetz im Onlinehandel: Darauf kommt es an

Von größter Wichtigkeit für jeden Händler des E-Commerce sind rechtliche Grundlagen rund um den Vertrieb von Verpackungen. Schließlich sind Verkauf und Versand ohne Verpackung für die meisten Produkte kaum umsetzbar – insbesondere im Onlinehandel. Gesetze wurden daher auf der ganzen Welt erlassen, um die Menge anfallenden Verpackungsmülls möglichst gering zu halten. Darunter auch die europäische Richtlinie über Verpackungen 94/62/EGund das deutsche Verpackungsgesetz. Für Onlinehändler ist daher wichtig, zu wissen: Jedes Unternehmen, das Produkte vertreibt, ist dazu verpflichtet, für die anschließende vorschriftsmäßige Entsorgung der Verpackung zu sorgen.

Bis Januar 2019 wurden diese Pflichten über die heute außer Kraft getretene Verpackungsverordnung geregelt. Da das Verpackungsgesetz diese ablöste, fällt häufig der synonym gemeinte Begriff Verpackungsverordnung. Onlineshop-Betreiber beziehungsweise Onlinehändler müssen sich jedoch lediglich mit dem heute gültigen Verpackungsgesetz auseinandersetzen. Es sei denn, es geht um den Versand innerhalb oder nach Österreich – dann steigt die Relevanz des Begriffs für Onlinehändler und Betreiber eines Onlineshop. Verpackungsverordnung ist nämlich der Name des in Österreich gültigen Gesetzes

Batterien und Akkus: Verpflichtungen im Überblick

Ähnlich wie bei den Elektrowaren gelten für Onlinehändler, die Batterien und Akkus anbieten, einige Pflichten, deren Nichterfüllung Bußgelder und Abmahnungen zur Folge haben kann. Je nach Land gelten teils unterschiedliche Pflichten. In Deutschland fällt darunter unter anderem …

Bildquelle: © bigstock.com/ klyuchinskaya

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